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sie betragen dürfen, 1 °/„g des Werthes festgesetzt; welches Maximum in der Folge nicht ganz er-reicht wurde.
Für die Fabrikation aller drei Billonsorten wurde der Mittelpreis von Fr. 2. 95 perKilo festgesetzt. Die Schweiz liefert auf eigene Rechnung alle Metalle, das Silber und Kupfer soweit möglich an altem Münzgut, welches daher der Unternehmer von allen Gehalten, die hiezutaugen, anzunehmen hat. Die Verhältnisse der drei Zusatzmetalle zu dem der Quantität nach alleinim Gesetz festgesetzten Silber werden gleich nach Ratifikation des Vertrags durch auf Kosten desUnternehmers, aber unter Beiziehung eines schweizerischen Delegirten, anzustellende Versuche ermitteltund dem Bundesrathe sodann zur Genehmigung vorgelegt.
Die Verpackungskosten in Rollen und Kisten übernimmt der Münzdirektor in Straßburg .
Für Verfertigung der Vroncemünzcn, Fabrikationskosten und Metalllieferunginbegriffen, erhält der Pariser Münzdirektor den Mittelpreis von Fr. 4. 35 per Kilo für Ein- undZweirappcnstücke. Die Legirung für die Broncemünzen soll zusammengesetzt sein aus 95 »/, Kupfer,ch o/o Zinn, 1 °/o Zink. Die Verpackungskosten sind zu Lasten der Schweiz , sollen jedoch 2 °/g desNennwerthes nicht überschreiten, welches Maximum in der Folge dann auch ganz in Anspruch ge-nommen wurde.
Die oben erwähnten Versuche zu Feststellung der Legirungsverhältnisse für die Billon -münzen fanden in der Folge im Beisein des eidgenössischen Münzwardeins statt, und es genehmigteder Bundesrath am 25. April die ihm hierüber gemachten Vorschläge, wonach die neuen Billon-münzcn bestehen:
20 Rappen 10 Rappen 5 Rappen
Silber
150
100
50
Kupfer
500
550
600
Nickel
100
100
100
Zink
250
250
250
1000
1000
1000
Durch Beschluß vom 10. Januar ermächtigte der Bundesrath das schweizerische Finanzdeparte-ment, mit den Nickelbergwerken im Wallis einen Vertrag für Lieferung dieses, einen Bestandtheilder neuen Billonlegirung ausmachenden Metalles abzuschließen, welcher Beschluß indessen ohne Folgeblieb, theils weil nur eine geringe Menge des für die Fabrikation der 42l/z Millionen StückBillonmünzen nöthigen Quantums von den Walliser Hüttenwerken hätte geliefert werden können,und diese im Anfange nicht einmal für einen Theil die Verbindlichkeit gewisser Lieferungstermineübernehmen wollten, theils auch weil im Preise und der Qualität der Walliser Nickel mit dem ausSachsen angebotenen nicht konkurriren konnte. Das erstere wäre mit Einrechnung der Fracht bisStraßburg auf Fr. 22. 35 zu stehen gekommen. — Die Unbrauchbarkeit des aus inländischen Erzenerhaltenen und nicht gehörig gereinigten Nickelmetalls ergab sich sowohl aus den ihm beigemengtenfremden Metallen, als später aus direktem Versuche in größerem Maßstabe in der Münzstätte zuStraßburg .
Es wurden daher für Lieferungen des erforderlichen Quantums von zirka 10000 Kilo Nickel-metall ein Vertrag mit dem Hause Frege und Komp. in Leipzig abgeschlossen, wonach dasselbe sichzu Herbeischaffunz der 10000 Kilo im Zeitraume von 8 Monaten, und zudem besonders in Betracht