Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
Seite
117
JPEG-Download
 

117

Am 22. April ertheilte die Münzkommission einem vom eidgenössischen Experten mit der El-saßer Eisenbahndirektion abgeschlossenen Vertrag für den Transport der neuen Münzen aus denfranzösischen Münzstätten nach Basel und des alten Münzgutes von Basel nach den Münzstättenin Slraßburg und nach Paris ihre Genehmigung. Diesem Vertrage gemäß wird bezahltfür Silbermünzen von Paris nach Basel in 3 Tagen zu liefern per Fr. 1000 Nennwerth Fr. 2. —

- Broncemünzen von Paris nach Basel in 5-

-6 - - -

- - 1000

- 36.

—

- Billonmünzen von Straßburg nach Basel

in 1 Tag - -

- - 1000 -

- 1.

14

- niederhaltigesMünzgutv.Baseln.Straßburgin lTag - -

- - 1000

- 2.

—

- hochhaltiges - - - -

-1 - - -

- - 1000

- —

65

- - - - - - Paris

- 3Tagen- -

- - 1000

- 2.

25,

welch' letzterer Frachtpreis, da die Barren durchschnittlich weit weniger hochhaltig als die neuenSilbermünzen sind, durch gegenseitige Verständigung zu Ende des Jahres auf Fr. 2. 40 erhöhtwurde.

Zu den obigen Preisen und ohne besondere Vergütung werden die Münzen in den Münz-stätten selbst geholt und auf der Post in Basel abgegeben, und umgekehrt die Barren in Basel aufder Post geholt und ins Domizil der Münzstätte und der Affiniranstalt geliefert.

Bald darauf (9. Mai) wurde mit den Herren Ehinger und Komp. in Basel ein Vertrag ab-geschlossen, in welchem sich dieselben verpflichten, gegen eine Provision von 30 R. per 100 Kilodie Versendung der aus den französischen Münzstätten ankommenden Münzen und der von Bern über Basel nach Paris und Straßburg gehenden Barren nach den Weisungen der Münzkommissionzu besorgen.

Ferner wurde, da die die neuen Münzen enthaltenden Kistchen im Anfang wiederholt in etwasbeschädigtem Zustande in Bern ankamen, ohne daß es möglich gewesen wäre, zu erfahren, an wenman sich hierfür zu halten, mit dem im Eiscnbahnhof in Basel angestellten eidgenössischen Zoll-einnehmer Schilling nach Einholung der Genehmigung des schweizerischen Zoll- und Handclsdepar-mems die Uebereinkunfl getroffen, es solle derselbe gegen eine Gratifikation den äußern Befundaller ankommenden Colli's untersuchen und bei Unregelmäßigkeiten den Herren Ehinger und Komp.Kenntniß geben.

Weit später als nach den abgeschlossenen Verträgen hätte stattfinden sollen, wurden die Ori-ginalstempel für die neuen Münzen vollendet, mit deren Anfertigung Herr A. Bovy aus Genf undHerr Barre, beide in Paris (jener für die Silber-, dieser für die Broncemünzen), und Herr Voigtrn München (für die Billonmünzen) beauftragt war. Die in Paris verfertigten Onginalstempelgelangten sogleich in die Hände der französischen Münzkommission mit Erfüllung aller der in Frank-reich Labe, nöthigen, gegen Mißbrauch sicher stellenden Formalitäten.

Die Originalbillonstempel gelangten dagegen erst nach Bern und die für die 20- und lORappen-stücke in der Folge nach Paris , nachdem der Straßburger Münzdirektor mit dem Generalgraveur,Herrn Barre, einen Vertrag für Lieferung der Dienststcmpel zu den beiden erwähnten Sorten ab-geschlossen hatte. Für die Fabrikation der Gebrauchsstcmpel zu den Fünfrappenstücken dagegen schloßder Straßburger Münzdirektor einen Vertrag mit dem Vorsteher der Münzstätte in Darmstadt ab,welchem Vertrag die französische Münzkommission nur ungern und nach Befürwortung der Schweiz ihre Zustimmung gab, weil sie bei einer ihrer Aufsicht entzogenen Fabrikation der Gebrauchs-