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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Zürichs) gar kein Billon, dessen man hauptsächlich für Straßburg bedurfte, einging, wie es hieß,wegen Mangel an diesen Sorten, und weil Verlegenheiten entstünden, wenn man von denselbenaus der Zirkulation ziehen würde, ohne sie sofort durch entsprechende kleine neue Sorten zu ersetzen.

Noch hatten die Prägungen neuer Münzen nicht begonnen, so wurde schon die Nothwendigkeiteiner weitem Prägung reiner Silbersorten und auch von 20Rappenstücken erkannt, und in Voraus-sicht eines dießfälligen Beschlusses der h. Bundesversammlung mit dem Direktor der Pariser Münz-stätte die Uebereinkunft geschlossen, daß er die bei ihm bestellten Prägungen in 5 statt in 8 Mo-naten vollende, damit im Laufe der drei darauf folgenden Monate dann die Mehrprägung aus-geführt werden könne und die Dauer der Einlösungsoperation doch nicht über den Zeitraum von8 Monaten hinaus, auf welchen die beiden andern Prägungsverträge lauteten, sich erstrecke.

Die der h. Bundesversammlung vorgelegten Vorschläge für weitere Prägungen wichen von denAnsichten des Experten und der Münzkommisston nur darin ab, daß der erstere alle drei reinenSilbersorten vermehrt wünschte, während die Münzkommisston die halben Franken von der Mehr-prägung ausschließen wollte und der Ansicht war, es seien theils die halben Franken durch die demPublikum wohl noch angenehmern 20Rappenstücke gut zu ersetzen. Ein weiterer Grund, von derHalbfrankenmehrprägung Umgang zu nehmen, war der, daß nach den Erfahrungen anderer Länderdie kleinen hochhaltigen Silbersorten ungleich stärker sich abnutzen, als die größern, theils weil sie

im Verkehr häufiger gebraucht werden, theils weil die Legirung sein weniger Widerstand bei

der Abnutzung zu leisten scheint, als niederhaltigere Legirungen.

Der Bundesrath gab in seinem Gesetzesvorschlag der letztem Ansicht Raum, wonach also dieMchrprägung sich nur über die Zwei- und Einfranken und Zwanzigrappenstücke erstrecken sollte. Dieh. Bundesversammlung dagegen überstieg in ihrem Beschlusse vom 7. August die vom Experten fürdie Halbfrankenmehrprägung vorgeschlagene Stückzahl und es wurden demzufolge die bei Aufstellung

des Münzgesetzes (vom 7. Mai 1850) beschlossenen Prägungen in Bezug auf die reinen Silber-

sorten (2, 1 und >/2 Fr.) gerade verdoppelt, überdieß die Zwanzigrappen um 2>/r MillionenStücke vermehrt und auf die gleiche Anzahl, wie die zu prägenden Zehnrappen gebracht, wodurchjedenfalls ein richtigeres Verhältniß zwischen der Anzahl zirkulirender Stücke von der größern undder kleinsten Billonsorte hergestellt wurde.

Der vom Pariser Münzdirektor bezogene Präglohn beträgt, da die Mehrprägung zu denselbenBedingungen, wie die ursprüngliche abgeschlossen wurde, Fr. 63750, wovon jedoch nur Fr. 31850wirkliche Unkosten über den Nennwerth hinaus für die Schweiz sind; den andern Theil des Präg-lohnes bildet der Unterschied zwischen dem Werthe des ungemünzten und gemünzten Silbers. Zudiesen Fr. 31850 kommen hinzu: Verpackungskosten (0,76 für

2Fr.,0,80für1Fr.,0,98»/ggfürV2Fr)zus. - 4070Transportkosten 2°/gg - lOOOO

Zinsen und Provisionen (voraussichtlich) - 15000

Summa Fr. 60920.

Werden somit die Unkosten der Silbermehrprägung etwas unter dem Voranschläge von Fr.61850 bleiben, so ist dagegen vorauszusehen, daß auf den Zwanzigrappcnstücken über die Deckungder obigen Kosten hinaus, ein noch größerer Gewinn sich ergeben wird, als im damaligen Voran-schläge angenommen worden. Der Fabrikationspreis der 20Rappen, der dem letztem zur Grundlage