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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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errichtet werden und bestehen bleiben, wie-das einschlägige Bundesgesetz es vorschreibe. Zugleichwurde der Wunsch ausgesprochen, daß der Bundesrath dem Regierungsrathe mit thunlicher Beför-derung die nöthigen Mittheilungen über die Organisation der Schule, namentlich über die Art derAusführung des Art. 2* des Gesetzes zukommen lasse, damit auf Grundlage dieser Mittheilungendie Pläne für die Gebäulichkeiten entworfen und dem Bundesrath zur Prüfung vorgelegt weidenkönnen. — Von dem Regierungsrath wurde dann aus seiner Mitte eine Spezialkommission unterdem Vorsitze des Direktors des Erziehungswesens für die Behandlung dieser Angelegenheit bestelltund dieselbe eingeladen, bezüglich der weiter erforderlichen Vollziehungsmaßregeln und der Einleitun-gen für Einführung der Anstalt Anträge zu hinterbringen.

Vor Allem aus handelte es sich um die provisorische Unterbringung der Schule. Die dießfälli-gen Projekte und Pläne wurden noch im Jahr 1854 dem eidgenössischen Schulraihe am 5. Herbst-monat vorgelegt und von demselben am 2. Wintermonat genehmigt. — Von Seite des Staateswurden folgende Räumlichkeiten angewiesen: a. Das Erdgeschoß und der erste Stock im Hochschul-gebäude und das Erdgeschoß im Münzgebäude; d. in der Kantonsschule das obere Laboratoriumnebst Hörsaal und Arbeitszimmer und die Räume für Physik; e. das ganze Stiftsgebäude an derobern Kirchgasse. — In s. wurde die Ingenieurschule, die mechanische Schule sammt den Werk-stätten in Eisen und Holz (letztere im Münzgebäude), die Forstschule, die mathematischen Fächerund die VI. Abtheilung (literarische und staatswissenschastliche Fächer); in b. die physikalischenFächer und die analytische Chemie; in o. die Bauschule, Modellirwerkstätteu in Gyps und Thon,technische Chemie, Landschaft-, Ornamenten- und Figurenzeichnen, die Administration undWohnung für den Abwart untergebracht. — Zu diesem Zweck mußten erhebliche Bauverände-rungen vorgenommen werden, und zwar: ». im Münzgebäude mußte für Verlegung derKantonsbibliothek, der medizinischen und juristischen Bibliothek in das dritte Stockwerk ein neuesTreppenhaus, neue Fußboden, Pflasterdecken und ein Saal für die medizinische Bibliothek hergestelltwerden. Den Umzug der Bücher besorgten die Bibliothekare. Im Erdgeschoß des Münzgebäudeswurden die Werkstätten zum Modelliren in Holz und Eisen eingerichtet. — Im Hochschulgebäudemußte eine Riegelwand weggekrochen und ein Ofen gesetzt werden, d. In der Kantonsschule mußtedas untere Laboratorium für die Industrieschule eingerichtet und beide mit Apparaten und Arbeits-tischen versehen werden; o. im Stiflsgebäude wurde das Waschhaus und ein Magazin zu Modcllir-werkstätten umgewandelt und heizbar gemacht. Im ersten Stock wurden durch Wegnahme vonRiegelwänden zwei große Zeichnungszimmer und ein Hörsaal gewonnen. Im zweiten Stock wurdeaus einer Küche und dem anliegenden Zimmer ein Laboratorium für technische Chemie geschaffen,und daneben zwei Arbeitszimmer und ein Hörsaal, eine Waarensammlung und ein Waagenzimmcr

* Dieser Artikel lautet: Die Aufgabe der polytechnischen Schule bestebt darin: t. Fachmänner für Forstwirthschast,2. Techniker für den Hochbau, 3. Techniker für den Straßen-, Eisenbahn-, Wasser- und Brückenbau, 4. Techniker für dieindustrielle Mechanik, 5. Techniker für die industrielle Chemie unter steter Berücksichtigung der besondern Bedürfnisse derSchweiz ibeoretisch und so weit thunlich praktisch auszubilden. — Es sollen mit der polytechnischen Schute philosophischeund staatswirthschastliche Lehrfächer verbunden werden, so weit sie als HülsSwissenschaften für höhere technische Ausbildungnothwendig sind, wie namentlich die neuern Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, politische und Kunstgeschichte,schweizerisches StaatSrecht und Nationalökonomie. Die polvtechnische Schule kann auch zur Ausbildung von Lehrern fürtechnische Lehranstalten benutzt werden.