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Beleuchtung desselben dem Bundesrathe mitgetheilt, mit dem Ansuchen, allsällige Ausstellungen andemselben rückäußernd zu eröffnen.
Der Bundesrath unterwarf dieses Programm einer einläßlichen Untersuchung und Begutachtungdurch Sachverständige, und Übermächte unterm 17. Christmonat 1856 dem Regierungsrathe ein aufGrundlage des Expertenbefundes ausgearbeitetes, reduzirtes schulräthliches Bauprogramm, mit Er-läuterungen über die Art und Weise.der Raumverwendung.
In der Zwischenzeit fanden neue Korrespondenzen statt über die nähern Bestimmungen, unterwelchen sich der Kanton Zürich dazu verstehen könnte, die im Programm gestellten Forderungenim Allgemeinen anzuerkennen. Erhebliche Differenzen fanden in dieser Beziehung nur noch statt rück-sichtlich des hierorts beanspruchten Rechtes der Mitbenutzung der zu erstellenden Räumlichkeiten fürkantonale Zwecke. Der Regierungsrath, welcher eine Vereinigung der Lokalitäten der zürcherischenHochschule mit denjenigen für die schweizerische polytechnische Schule in Einen Bau für zweckmäßighielt, gab dem Bundescath von diesem Vorhaben Kenntniß, und nahm, als Einsprache dagegenerhoben werden wollte, das Recht, dasselbe zur Ausführung zu bringen, mit Kraft und Beharrlich-keit in Anspruch. Nachdem dann endlich der Bundesrath unter Vorbehalten und Bedingungen, welchehierseits ohne Bedenken angenommen werden konnten, dem besagten Projekt seine Zustimmung er-theilt hatte, wurde unterm 25. August 1856 vom Regierungsrath der Beschluß gefaßt: es sei dieräumliche Vereinigung der Hochschule und der bestehenden kantonalen Sammlungen mit den Ge-bäulichkeiten des Polytechnikums grundsätzlich ausgesprochen; jedoch sollten die Lokalitäten beiderAnstalten möglichst aus einander gehalten werden.
Der Regierungsrath richtete nun seine Aufmerksamkeit auf die Ausmittlung einer den Bedürf-nissen der Anstalt möglichst entsprechenden Baustelle, wofür sich indessen nur zwei Lokalitäten auf-finden ließen, die eine auf dem Stadthausplatze, die andere beim Hause zum Schinnhut; allein, dader Stadtrath einen allzu hohen Kaufwerth auf das für die Polytechnikums baute erforderliche Arealvon 130000 sZ' (nämlich mindestens 10 Fr. per 1 Hü') setzte, so wurde der vorläufig am 23.August 1856 gefaßte Beschluß, den Platz beim Schinnhut als Baustelle zu wählen, unterm 3. Winter-monat bestätigt und am 10. desselben Monats beschlossen: Es sei definitiv als Bauplatz für dasPolytechnikum das östlich und westlich von der Schinnhutgasse gelegene Areal mit Inbegriff derGasse bezeichnet. Zu diesem Ende hin mußte das Schinnhutgut des Herrn Leonhard Pestalozzi vomStaate erworben werden, und da eine freiwillige Abtretung nicht erhältlich war, so mußte der Ex-propriationsweg eingeschlagen werden. Die Abtretung erfolgte dann gegen Ende des Jahres 1857auf Grundlage der amtlichen Schätzung um den Preis von 265000 Fr.
Noch bevor diese Angelegenheit definitiv regulirt war, wurde das Konkursprogramm zur Ein-reichung von Bauplänen festgesetzt und unterm 30. Wintermonat 1857 mit einem Termin bis zum30. April 1858 publizirt.
Im Jahr 1857 waren noch für die provisorische Unterbringung der polytechnischen Schuleeinige nachträgliche Arbeiten vorzunehmen, unter denen die Umwandlung der Aula im Hochschul-gebäude in einen Antikensaal die wichtigste war. Dagegen geschah die weitere Anschaffung vonMobiliar nur unter dem üblichen Vorbehalt, daß die Auslagen dafür dem Staate zurückerstattetwerden, wenn das Mobiliar von der Eidgenossenschaft angeschafft werden muß. Von den dafürverausgabten Fr. 4595. 20 R. fallen Fr. 3421. 61 R. in obige Kategorie. — Im Jahr 1858
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