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Der Schulrath hat sich im laufenden Schuljahr 4 Mal versammelt und dabei 23 Sitzungengehalten. Die laufenden und zumal die dringenden Geschäfte wurden inzwischen vom Präsidentendes Schulraths besorgt und das darüber geführte Protokoll jeweilen dem Schulrath in dernächsten Sitzung vorgelegt. — Zur Bildung der gesetzlich vorgeschriebenen Fonds für dasPolytechnikum wurde bereits die Summe von Fr. 49407. 37 R. erübrigt. Bundesbl. 1856.I. S. 483 ff.
Zweites Schuljahr 1855/56.
Die Organisation der polytechnischen Schule hatte solche Fortschritte gemacht, daß dem Bundes-rath wenig Anderes übrig blieb, als die Vornahme von Wahlen und die Berathung des Lokal-bedarfs für die Anstalt. Ein vom Schulrathe festgesetztes Regulativ für Ausnahmsprüfun-gen wurde veröffentlicht und allen Hähern Unterrichtsanstalten in der Schweiz mitgetheilt. Er ge-stattet die Prüfung der ins Polytechnikum aufzunehmenden Zöglinge auch außerhalb dessenSitz zu veranstalten, wozu der Schulrath jeweilen eine aus dem Direktor und zwei Lehrern be-stehende Kommission mit der Vollmacht bezeichnet, am Orte der Prüfung selbst Experten beizuziehen.Die Anforderungen, welche dieses Regulativ an die zum ersten Jahreskurse bestimmten Zöglingestellt, erscheinen zwar den meisten Lehrern des Polytechnikums zu gering, indessen will der Schul-rath erst gewärtigen, wie es sich durch die Erfahrung bewährt. — Ferner wurde ein provisorischesRegulativ für die Schlußprüfungen festgestellt und zwar so, daß jeder Schüler in allenverbindlichen Unterrichtsfächern eine Prüfung zu bestehen hat. — Ein weiteres Regulativ be-schlägt die Konkursarbeiten, durch welches die Schüler der fünf ersten Abtheilungen gehaltensind, sechs Mal im Jahr unter Aufsicht der Lehrer Aufgaben aus den verschiedenen Gebieten ihresUnterrichtskreises auszuführen. Das Ergebniß davon wird vom Lehrer beurtheilt, das Urtheil demSchüler mündlich eröffnet und am Schlüsse des Jahres in ein schriftliches Zeugniß zusammengefaßt,welches zugleich einen Anhaltspunkt für die Ausstellung von Diplomen abgibt. — Die schwierigernund tiefer eingreifenden selbstständigen Arbeiten der Zöglinge aller sechs Abtheilungen sind den so-genannten Preis aufgaben vorbehalten, können aber erst ins Leben treten, wenn einmal die Zög-linge in die höchsten Jahreskurse eingerückt sein werden. — Von Art. 13 des Reglements, welcher eineVerminderung oder Vermehrung der in Art. 12 aufgezählten Unterrichtsgegenstände zuläßt, hat derSchulrath in allen Abtheilungen ausschließlich im Sinne einer Verminderung der verbindlichen FächerGebrauch gemacht, indem einige Fächer in andere Kurse verlegt, andere ganz weggelassen wurden, umtheils einen der Fassungskraft und den Vorkenntnissen der Zöglinge angemessenen Stufengang zuerzielen, theils um diese nicht zu überladen oder aber, was jedoch wenig der Fall war, aus Mangelan Lehrkräften. — Um letzterm Uebelstande abzuhelfen, wurden eine Anzahl von Professoren undLehrern erwählt, wie aus dem beigelegten Verzeichniß zu ersehen ist (de Sanctis, Esther von derLinth, Marcou, Reuleaux, Challemel-Lacour, Beaumont, Kenngott, Kronaucr, Pestalozzi ). Unbesetztdagegen blieben die Professuren der Pharmazeutischen Waarenkunde, die der Schweizergeschichte undeine zweite der Nationalökonomie und Statistik. — Der Unterricht in der deutschen Sprache fürZöglinge französischer und italienischer Zunge und derjenige in den Elementen der Mathematik so-wohl in deutscher als französischer Sprache wurde meist von Privatdozenlen ertheilt.
Von allen angekündigten Kollegien der angestellten Lehrer kamen nur 2 nicht zu Stande, eineswegen Mangel an Zuhörern, das andere wegen nicht genügender Sprachkenntniß der angemeldeten
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