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nach dem VoranschlagDie Besoldungen sind Fr. 115000
- Sammlungen - 32700
- Beamtungen u. dgl. - 19000
Unvorhergesehenes - 1300
in Wirklichkeil mithin zeigt sich eine Ersparniß vonFr. 111634. 98 R. Fr. 3365. 02
- 32700. - - - — —
- 17751. 35 - - 1248. 65
529. 79 - - 770. 21
.Fr. 168000 Fr. 162616. 12 R. Fr. 5383. 88.
Am 19. Juli 1854 wurden sür die erste Einrichtung des Polytechnikums bewilligt 144000 Fr.Davon wurden bezogen im Jahr 1854 Fr. 16000. —, verwendet Fr. 14478. —
1855 - 27500 —, - - 36446.68
1856 - 33320.70, - - 17836.15
Also bleibt sür 1857 zu beziehen
Fr-
76820. 70.67179. 30
Fr.
und
68760. 8375239. 17
zu verwenden.
Fr. 144000 — ---- Fr. 144000. -.
Das Inventar zeigt ohne die Bibliothek und deren Geräthschaftcn einen Werthbestand vonFr. 88425. 81 R. Bundesbl. 1857 I. S. 523 ff.
Drittes Schuljahr 1856/57.
Im Berichtsjahr fanden alle Aufnahmsprüfungen in Zürich statt. Die Konkursardeiten wurdenwegen der eingetretenen militärischen Uebungen im Januar etwas verzögert, doch später mit regemEifer und gutem Erfolge wieder aufgenommen. Wegen geringer Schülerzahl der obersten Jahres-kurse wurde das Regulativ über Preisaufgaben erst am Schlüsse des Schuljahres erlassen. Ihm zu-folge sollen jedes Jahr drei Preise, das eine Jahr für die Ingenieur-, die chemisch-technische unddie Forstschule, das andere Jahr für die Bau-, die mechanisch-technische und die staatswirthschaftlicheSchule ausgeschrieben werden, was nun für die 3 ersten Abtheilungen bereits geschehen ist. — Fürdie Lehramtskandidaten wurde ein besonderes Regulativ erlassen; dieselben unterliegen nunmehr einerAufnahmsprüsung, haben sich die für ihre Richtung und Kenntnisse erforderlichen Unterrichtsfächervom Direktor anweisen zu lassen und an den Konkursarbeiten und Schlußprüfunzen Theil zu nehmen.Bei ihrem Austritt erhalten sie über jedes Unterrichtsfach, in dem sie sich prüfen lassen, einen demErgebniß entsprechenden Ausweis, und bereits hat die Regierung des Kantons Aargau einen Be-schluß gefaßt, nach welchem den vom Polytechnikum ausgestellten Zeugnissen und Diplomen beiBewerbungen um Lehrstellen alle Berücksichtigung zu Theil werden soll, und es ist zu hoffen, daßdieses Beispiel auch in andern Kantonen Nachahmung finden werde.
Was den Umfang der obligatorischen Unterrichtsfächer anbetrifft, so sind in diesem Jahre nurwenige Aenderungen von Bedeutung vorgenommen worden. An der Bauschule wurde dem Provi-sorium durch Anstellung eines zweiten Lehrers (Gladbach) ein Ende gemacht, eben so im Facheder Mineralogie und des schweizerischen Staatsrechts (Rürtimann). Den Unterricht in der Phar-mazeutischen Waarenkunde übernahm provisorisch mit verhältnißmäßiger Besoldung ein Privat-dozent (Gastell), so daß nur noch der Lehrstuhl für Schweizergeschichte und der zweite sür National-ökonomie und Statistik unbesetzt blieb. Den Forstschülern wurde mit Rücksicht auf die geringenmathematischen Vorkenntnisse, statt der technischen Physik, die Experimentalphysik, so wie auch imersten Jahreskurse die unorganische und organische Chemie vorgeschrieben. Dem mathematischen Unter-
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