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Als dann die Verhältnisse soweit geordnet waren, daß der Unterricht am Polytechnikumbeginnen konnte, wurden Klagen laut, denen nur theilweise abgeholfen werden konnte, die aberdoch vielfach die Erziehungsbehörden beschäftigten, namentlich wurden die Kantoneschule undvorzugsweise die Industrieschule in ihren Räumlichkeiten so sehr eingeengt, daß sie lebhaft wünschenmußten, daß die Gebäulichkeiten für die polytechnische Schule sobald wie möglich hergestellt werdenmöchten. Auch die Hochschule beklagte sich darüber, daß sie seit Einführung des Polytechnikum weitmehr Disciplinarfälle von Studirenden zu behandeln habe, während hinwieder der eidgenössische Schul-rath fand, daß das Studcntenleben unvortheilhaft auf den Fleiß und die Disciplin der Polytechnikereinwirke. Durch einen Spezialvertrag mit dem eidgcnösischen Schulrath sind dann die gegenseitigenBeziehungen so geordnet worden, daß nunmehr die Studirenden der Hochschule die außer denFachschulen liegenden Vorlesungen des Polytechnikums ungehindert besuchen können, wie hinwiederauch den Schülern des Polytechnikums der Besuch von Hochschulvorlesungen ermöglicht ist, was eineVeränderung des 8 7 der Statuten für die Studirenden zur Folge hatte. — Für die Fortentwicklungder Hochschule war dann das Hauptaugenmerk der Erzichungsbehörden zunächst auf eine Stärkungder philosophischen Fakultät gerichtet, nachdem dieselbe (1855/6) durch den Uebergang eines Theils derDisziplinen an die polytechnische Schule eine Schwächung erlitten hatte. Es wurde dem zufolge fürPhilosophie im engern Sinne ein zweiter Lehrstuhl errichtet und ins Besondere im Fache der PhilologieEinrichtungen getroffen, daß die arabischen und persischen Sprachen regelmäßig erlernt werdenkönnen; für Sanskrit und Sprachvergleichung wurde ein besonderer Lehrstuhl errichtet und einzweiter für altgermanische Sprache und Literatur. Sodann wurde ein philologisch-pädagogischesSeminar errichtet, das bereits (1856/57) in erfreulichem Gange ist.
Noch vielseitiger und zahlreicher waren die Geschäfte der Direktion des Erziehungswesens unddes Erziehungsrathes gegen das Ende dieses Dezennium's. Es fiel nämlich in das Schuljahr 1859/60der endliche Abschluß des Gesetzes über das gesammte Unterrichtswesen vom 23. Christmonat 1859,mit welchem in mehrfachen Beziehungen ein neuer Abschnitt in der Geschichte unsers Schulwesensbeginnt. Die Maßregeln zur Ausführung dieses Gesetzes so wie diejenigen zur Bewerkstelligung desUeberganges nahmen die Behörden in hohem Maße in Anspruch. Dahin gehören: die Prüfungder großen Zahl von Spezialgutachten über die einzelnen in Revision fallenden Punkte, welche vomSenat der Hochschule und von den sämmtlichen Aufsichtsbehörden der höhern Lehranstalten einver-langt werden mußten. Der Organismus der Hochschulbehörden mußte nach den Vorschriften desneuen Gesetzes geordnet und die Vorberathungskommission des Erziehungsrathes bestellt werden.Die Unterrichtspläne der Thierarzneischule, des Gymnasium's und der Industrieschule mußten nachvielfachen Vorberathungen ganz neu geordnet, und damit eine Revision der Anstellungs- und Be-soldungsverhältnisse des gesummten Personals an den höhern Unterrichtsanstaltcn verbunden werden.Ebenso wurden die Besoldungs- und Patentverhältnisse der sämmtlichen Lehrer auf der Volksschul -stufe revidirt, wobei denjenigen Lehrern, welche seiner Zeit mit Note III. (bedingt fähig) patentirtworden waren, wegen veränderter Verhältnisse ein Zeugniß zweiter Klasse ertheilt wurde, sofern siewährend längerer Schuldienste sich als praktisch tüchtige Schulmänner bewährt hatten. Für dieBearbeitung der Unterrichtspläne, für die verschiedenen Stufen der Primärschulen und für dieSekundarschulstufen werden Spezial- Kommissionen niedergesetzt. Es wurden 3 neue Sekundärschulenin Hinweil, Hombrechtikon und Otelfingen errichtet und sofort ins Leben gerufen, die Zahl der