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Mitglieder sämmtlicher Bezirksschulpflegen wurde festgestellt, die Wahlen zur Rekonstituirung derselbenangeordnet und die nöthigen Anweisungen zur Neugestaltung der Sekundarschulpflegen ertheilt. Esmußte Vorsorge getroffen werden, daß die neu errichteten Arbeitsschulen überall auf das neueSchuljahr eingeführt werden. In Folge einer freundnachbarllchen Erlaubniß der Erziehungsdirektiondes Kantons Aargau wurden zirka 25 zürcherische Arbeitslehrerinnen thatsächlich ermuthigt, einenunter der Leitung des Herrn Scminardirektor Kettiger im Seminar Wettingen angeordnetenIcktägigen Kurs für Arbeitslehrerinnen zu besuchen. Ebenso wurden die nöthigen Einleitungengetroffen, um die Leibesübungen baldmöglichst in die Volksschulen einzuführen. Außer diesenwichtigern Arbeiten war noch eine beträchtliche Reihe von Einzelnmaßregeln anzuordnen und zurAusführung zubringen. Ferner wurden mit den Erziehungsbehörden des Kantons Thurgau die Ver-hältnisse von beiden Kantonen angehörenden Grenzschulen nunmehr definitiv geordnet.
Nicht minder wichtig waren die vielfachen und zum Theil schwierigen Unterhandlungen, welchedie Erziehungsbehörden mit den eidgenössischen Behörden zu führen hatten, wegen der nöthigen Ver-tragsbestimmungen betreffend die Zusammenordnung, gemeinschaftliche Benutzung und Aeufnung dernaturwissenschaftlichen Sammlungen, sowie des botanischen Gartens für Hochschule und Polytechnikum.Ebenso mußten Einleitungen getroffen werden zur Erstellung einer den Bedürfnissen der polytechnischenSchule entsprechenden Sternwarte. Die zürcherische Hochschule selbst hatte eine gewisse Krisis zu be-stehen, in dem namentlich an der medizinischen Fakultät gleichzeitig die beiden Direktoren dermedizinischen und chirurgischen Klinik ihre Stellen verließen. Bezüglich der Neubesetzung dieserwichtigsten Stellen der zürcherischen Hochschule suchten sich verschiedene fremdartige Interessen inetwas tumultuarischer Art geltend zu machen. Die Erziehungsbehörden ließen sich indeß dadurch inihren sorgfältigen Nachforschungen nicht beirren und es gelang dann auch, die entstandenen Lückenin anerkannt tüchtigerweise auszufüllen. Bei diesem Anlaße sahen sich die Erziehungsbehörden ge-nöthigt, das Verfahren für Einholung und Abgabe von Fähigkeitsgutachten näher zu reguliren. —Es wurde sodann von Seiten der Erziehungsbchörden zu einer Erweiterung der Gebäranstalt umzirka 10 Betten mitgewirkt. Auch wurde eine neue Jnstrumentensammlung angelegt, und die Ver-hältnisse der Poliklinik neu geordnet; ferner dem Fache der Pädagogik auch an der Hochschule eineVertretung gegeben; Gesang- und Turnwesen der Studenten durch Beiträge unterstützt und fürersteres ein Musikdirektor der Universität rn der Person des Herrn Baumgartner, vieljährigen Leitersdes Studentengesangvereins, neu kreirt. Endlich wurden die Vertragsverhältnisse bezüglich der Be-nutzung der Stadtbibliothek neu geordnet.
Die lebhaften religiösen Bewegungen in unserm Kanton machten sich in ihren Rückwirkungenauch im Gebiete des Erziehungswesen geltend. Der Erziehungsrath hatte in dieser Beziehung dreiEntscheidungen zu fassen, welche zur Beurtheilung der Zeitrichtung Erwähnung verdienen. EineBezirksschulpflege verbot den Besuch religiöser Konventikel durch schulpflichtige Kinder und machtedie Eltern für Beobachtung des Verbots verantwortlich. Der Erziehungsrath hob diesen Beschlußauf, weil diese Verantwortlichkeitserklärung der Eltern unvollziehbar wäre, und weil derselbe gegendie Elternrechte und theilweise auch gegen die Freiheit der religiösen Ueberzeugung verstoße; imUebrigen aber wurden die Schulbehörden angewiesen, im Wege der Belehrung auf die Eltern ein-zuwirken, daß sie ihre Kinder nicht in solche Konventikel schicken. — In einer andern Frage, alsNeutäufer ihre Kinder nicht in die Singschule schicken wollten, weil die dort gesungenen Lieder nicht