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1853.
In diesem Jahre wurden mit der großherzogl. Badischen Saline Dürrheim, der königl.Württenbergischcn Regierung und den aargauischcn Salinen neue Salzlicferungs-Verträge ab-geschlossen, in Folge deren der Ankauf des Salzbedarfs für den Kanton Zürich um zirka 30000n. Fr. billiger zu stehen kommen wird. (s. Art. Saizvcrwaltg.)
In Folge der Umgestaltung des Staatshaushaltes durch Gesetze und Beschlüsse des GroßenRathes war eine wesentlich von der bisherigen verschiedene Eintheilung der Titel erforderlich.Namentlich waren neu hinzugekommen: die Vorschüsse für die Spitalbaute und das Straßenwescn,die Betriebskapitalien der Regalienverwaltungen, die Zehnten- und Grundzins-Loskaufs-Kapitalien, derJnvalidenfond der Kantonal-Polizeiwachc, die Kapital- und die Korrentkasse. Als unentbehrliche Gebäudewurden zusammengezogen, was von den Zehnten-, Staats- und Pfarrpfrundgebäuden nicht verkauftworden war; ferner wurde von den Schuldbriefen der Diöcesanfond ausgeschieden. Endlich fielenweg die Pfrundgüter durch Veräußerung und Umwandlung in Schuldbriefe, der Viehscheinstempel-fond durch Uebertragung auf die Separatfonds und die vom Staate unterhaltenen Brücken, alsnicht zu den Aktiven gehörend. Auch die Stellung des Inventars erhielt eine wesentlich veränderteGestalt. Es zerfällt nunmehr dasselbe in folgende Haupt- und Unterabtheilungcn: Erster Theil:zentralisirtes Staatsgut. I. Zinstragendes Kapital-Vermögen Aktiven. 1) Schuld-briefe, 2) Aktien, 3) Vorschüsse, 4) Betriebskapitalien, 5) Zehntcnloskäufe, 6) Grundzinsloskäufe, 7)Zehnten, 8) Grundzinse, 9) Erblehenzinse, 10) Wasscrzinse, 11) Fischenzen, 12) entbehrliche Liegen-schaften, 13) Waldungen, 14) Kapitalkasse, 15) fremde Früchte. U. Passiven. II. Nicht zins-tragendesKapitalvermögen. 16) Unentbehrliche Liegenschaften, 17) Mvbilien. III. Korrent-vermögen. 18) Baarschaft der Korrentkasse, 19) Zinsrestanzcn. — Zweiter Theil: Noch nichtliquidirtes Staatsgut. Erlös vom Schanzengebiet und unverkaufte Parzellen des letztern. DritterTheil: Separatfonds zu bestimmten Zwecken. I. Vermögen der Kantonal- Kranken- und Versorgungs-anstalten. II. Kantonalarmensond III. Viehscheinstempelfond. IV. Jnvalidenfond der Polizeiwache.V. Diöcesanfond VI. Stiftung für die zwei ältesten Primarschullehrer. VII. Hochschulfond. — ZurDurchführung dieser Beschlüsse wurden nun sofort die nöthigen Arbeiten vorgenommen, so daß dasInventar mit den Rechnungen des Jahres 1853 dem Großen Rathe vorgelegt werden konnte.
1854.
Die im Kanton Zürich so wie in andern Staaten gemachte Wahrnehmung, daß die Ge-wässer in Folge der Vermehrung der Wasserwerke, der Uferbauten und andern Ursachen immermehr veröden, veranlaßte die Finanzdirektion den Fischenzen-Aufseher zu beauftragen, die vonder französsischen Regierung mit bedeutenden Kosten in Hüningen errichtete Anstalt für Vermehrungder Fische in den dortigen Gewässern und für Einführung edler Sorten aus andern Gegenden zustudiren. Gestützt auf die sorgfältigen Beobachtungen und die gründlichen Berichte dieses Expertenwurde im Laufe des Berichtjahres in Meilen eine ähnliche Anstalt errichtet (s. d. Artikel künstlicheFischzucht). — Ferner wurde die Liquidation der Naturalgesälle, sei es durch Ablösung, Kapitalisirungoder Umwandlung in Geldleistungen, die aus verschiedenen Ursachen ins Stocken gerathen war,so wie die Tilgung der Staatsschulden mit Energie fortgeführt, so daß es möglich wurde, die14/z Millionen Staatsbetheiligung an der Nordofibahn noch vor Verfallzcit cinzubezahlen, ohne zueinem Anleihen schreiten oder Werthschristcn des Staatcs veräußern zu müssen. Dabei konnten nochimmer einzelne Anleihen an Gemeinden und Korporationen zu gemeinnützigen Zwecken bewilligt unddas für die Landwirthschast so wichtige Institut von Leu und Comp. kräftig unterstützt werden.