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ins Leben getretenen) praktischen Unterrichts, lebhaft wünscht und befürwortet. Dadurch öffentlicheBauten verschiedener Art, theilweise auch durch Verarmung Einzelner enstandene finanzielle Be-drängnis vieler Gemeinden und Genossenschaften erweckte da und dort Waldrodungsgelüste, umdurch den Erlös aus Holz und Boden die vorhandenen Deficite zu decken, oder Pflanzland für diebesitzlose Klasse zu erhalten. Der Drang dem augenblicklichen Bedürfnisse abzuhelfen und die vor-handene Last von sich abzuwälzen, ließen vergessen, daß die Gegenwart nur zum Zinsengenuß andem Waldkapital berechtigt ist, dagegen die Verpflichtung hat das Kapital selbst den kommendenGenerationen ungeschmälert zu überliefern. Deshalb sahen sich die Behörden veranlaßt den zahlreicheingegangenen Rodungsgesuchen gegenüber den Grundsatz aufzustellen, dieselben nur in denjenigenFällen zu bewilligen, wann einerseits die begehrende Gemeinde oder Genossenschaft einen entsprechendenErsatz an holzanbaufähigem Lande, das mit der bleibenden Waldung in einen wirtschaftlichenVerband gesetzt werden kann, leistet, und anderseits aus der Lostrcnnung des fraglichen Landesvom Walde der forstliche Betrieb der letztem nicht gestört wird, und zugleich die Rodungsfläche zudauerndem landwirtschaftlichen Betrieb sich eignet. — Zu bedeutenden Waldarealverminderungenhat der Bau der schweizerischen Nordostbahn Anlaß gegeben. Dabei brachten noch mehr als die Abtre-tungen selbst die Durchschneidungen zusammenhängender Waldungen bedeutenden Nachtheil, da dadurchder sorstmäßige Betrieb an vielen Stellen unmöglich gemacht wurde. — Auf Revision der Ver-messungen des Forstareals, der Berichtigung der Grundrisse und Märchen und auf genaue Berechnungund Kartirung wurde fortwährend die größte Sorgfalt verwendet, ebenso auf Ablösung lästigerServituten, Verbesserung und Herstellung bestehender und neuer Abfuhrwege, und Entwässerungsgraben.— Bezüglich auf die Bewirthschaftung des Hochwaldes gilt als Regel die Verjüngung mittelstKahlschlügen und nachfolgende künstliche Kultur. Auch die Laubholzbestände werden meist kahlabgetrieben und verjüngen sich durch vorhandenen Verwuchs. Der künstlichen Aufforstung der Nadel-holzschläge geht fast überall, wo nicht eine steile Steigung das Roden der Stöcke verbietet, eine2—3jährige Benutzung der Fläche auf Landbau voran. Das Reinigen der Auswüchse wird meistrechtzeitig vollzogen; langsamer geht es mit den Durchforstungen. — Große Aufmerksamkeit widmetdie Forstdirektion der Prüfung neuer Wirthschastspläne von Gemeinden und Genossenschaften. ImJahr 1855 machte die Direktion mittelst Kreisschreiben die Besorger sämmtlicher Gemeinds- und Gc-nossenschaftswaldungen auf die Bestimmung des § 693 des privatrechtlichen Gesetzbuchs aufmerksam,wornach zur Eintragung älterer Dienstbarkeiten eine Frist von 10 Jahren anberaumt ist, nach derenAblauf dieselben, wenn die Eintragung versäumt wurde, erlischt. —
Die immer steigende Zunahme holzverzehrender Gewerbe, die Vermehrung der Eisenbahnenund Dampfschiffe in unserm weder an Waldung noch an Holzsurrogatcn reichen Kanton steigern denHolzbedarf in solchem Maße, daß die Holzproduktion sowohl vom Staate als von Korporationenund Privaten aufs Aeußerste angestrebt werden muß, wenn anders der Preis dieses unentbehrlichenMaterials nicht eine dem Betrieb der Gewerbe, ja selbst die Existenz eines großen Theils der Be-völkerung in bedeutendem Maße erschwerende Höhe erreichen soll. Zwar lassen die verbesserten Ver-kehrsmittel eine verstärkte Holzzufuhr erwarten, allein bei den beträchtlichen Transportkosten bedarfes schon sehr hoher Holzpreise, um die Kosten des aus der Ferne herbei zu schaffenden Holzes miteinigem Vortheil zu decken, und außerdem ist es nicht rathsam, sich für Befriedigung dieses sonothwendigen Lebensbedürfnisses ganz vom Auslande abhängig zu machen. — Die Erhöhung derHolzproduktion kann aber nur auf zweierlei Weise erzielt werden, nämlich durch möglichste Ver-