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Neue gegen den Staat auf, und verlangten eine Nachlieferung von 100 Klafter als Ersatz für daswährend der 8 Prozeßjahre zu wenig empfangene Holz, und da ihnen diese Forderung abgeschlagenwurde, so erhoben sie aufs Neue Prozeß. — Ebenso wenig konnte der Staat mit den Hubengenossenzu Schwamendingen bezüglich der Stistswaldung zum Frieden gelangen, indem letztere jeden Beitragan die Verwaltungs- und Betriebskosten verweigerten, vielmehr die Nutzung des Staats auf jedeWeise zu schmälern suchten. So wurde dem Staat eine Berechtigung von 18 Klafter a. M. (oderIlp/z Klafter n. M.) Buchenholz, (vor Aufhebung des Stifts Kompetenzholz der Chorherr») ge-richtlich zuerkannt, allein die Hubengenossen wollten nur gemischtes Holz geben, und' außerdemsich in keine Ordnung bezüglich des Betriebs fügen. Die Servitutabgabe des Staats an die Huben-genossenschaft Schwamendingen besteht laut obcrgerichtlichem Urtheil in l0>-/z Klafter Buchenscheitholzals Ersatz der Arbeitskosten, die in Geld zu 148 Fr. 46 R. angeschlagen wird.
Im Jahr 1854 wurde der Prozeß mit den Hauberechtigten im Dettenriedterwald durch Urtheildes Obergerichts vom 9. März 1854 zu Ungunsten des Staats entschieden, und derselbe angewiesendas nachträgliche Quantum von 1!4'/z Klafter Nadelholz den Haubesitzern verabfolgen zu lassen.Nach Ausgang des Prozesses wurde denselben die ganze Servitut gekündigt, und die Loskaufs-verhandlung eingeleitet. Im Jahr 1855 wurde dann diele noch in 1<M/,g Klafter Nadelholz be-stehende Berechtigung in gütlicher Uebereinkunft mit Fr. 250 per Klafter und 100 Fr. Beitragan die Kanzlcikosten (also im Ganzen mit 25175 Fr.) losgekauft. Den Erblehenbesitzern zu Wattwurde die ihnen zustehende Berechtigung gekündigt, und im Jahr 1856 mit 6279 Fr. abgelöst;die 171/4 Klafter Laubholz mußten jedoch in diesem Jahre noch in Natura verabfolgt werden. DieStreitigkeiten mit der Hubengenossenschaft Schwamendingen sind noch nicht geschlichtet; dagegen hatder Staat von verschiedenen Hubenbesitzern 11/4 Hübe und im Jahr 1856^/,§ Hübe angekauft,so daß er nun 4^/,g Hübe besitzt. —
Die Zahl der Forstfrevel ist zwar nicht immer gleich, und varirt von 20 bis 80 und mehr,und mag durchschnittlich auf 45 angenommen werden mit einem Gesammtbetrag von za. 66 Fr.wovon aber meist nur ^ bis ^ erhältlich sind, da durchschnittlich >/z der Frevler »»entdecktbleiben, und die meisten übrigen der ärmern Klasse angehören.
Naturereignisse und Insektenfraß richteten in diesem Dezennium ziemlich häufigen Schaden an.Im Jahr 1851 beschädigte Tröckne und Frost, sowie der Fichtenrüsselkäfer (Oureulio pioi) dieFichtenpflanzungen an verschiedenen Orten, besonders im Adlisberg und im Ebnet bei Töß. Eswar dieß das erste Mal, daß dieses verderbliche Insekt in größeren Massen auftrat, weshalb dasRoden der Nadelholzstöcke und die zeitige Räumung der Schläge vom Abraum empfohlen werdenmußte. — Im Jahr 1852 verursachten die Hochwasser vom 17. und 18. Herbstmonat sedr großenSchaden, denn außer den Kosten von 3102 Fr. 9 R., welchen die Reparaturen der kaum vollendetenTößwubrung längs den untern Forstbezirken erforderten, wurden nichr unbedeutende Flächen durchErdabrutschungen bloßgelegt, und für immer probuklionsunfähig gemacht. Die stärksten Erdschlipfekamen in den Staalswaldungen zu Kyburg, Hegi und Einbrach vor, und zwar merkwürdiger Weisean Stellen, wo bis anhin keine Spur von Wasser zu finden war. Der von Insekten herrührendeSchaden im Jahr 1853 war unbedeutend; doch mußten in den Waldungen zu Einbrach, Töß undHegi die Maikäfer eingesammelt werden, was einen Kosten von 44 Fr. 36 R. verursachte. Im Jabr1854 vernichtete der Spätfrost vom 26. April das Buchen- und Eichenlaub fast gänzlich, und setzte
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