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Im Jahr 1856 erfolgte die Entlassung und Rückkehr der Schweizerlcgionäre aus englischenDiensten; und es ergab sich aus den nachträglich eingesandten Namenverzeichnissen, daß 166 derselbenkein Kanton Zürich angehörten, und zwar 18 dem Bezirk Zürich, 17 Asfoltern, 12 Horgen , 8 Meile»10 Uster, 24 Hinweil, 10 Pfäffikon, 26 Winterthur, 11 Andelfingen, 20 Bülach und 10 Regensberg .
Im Jahr 1859 fand die Entlassung der Schweizercgimenwr in Neapel Statt. Von der erstenAbtheilung derselben (die ohne Existenzmittel entlassen worden waren, und daher auf öffentliche Kostenweiter spedirt werden mußten), erschienen nach einander in 2 Tagen ohne vorhergegangene Anzeige644 Mann, die zum Theil in der Kaserne untergebracht, zum Theil weiter befördert werden mußten.Die Ausländer, die sich unter diesen Soldaten befanden, wurden an die Polizeibehörden der Gränz-kantone instradirt. Die erlaufenen Kosten, soweit sie Nichtkantonsangehörige betrafen, wurden vomBunde zurückvergütct. — Später trafen noch in kleinern Abtheilungen, soweit dieselben kontrolirt wer-den konnten, 1484 entlassene Soldaten aus Neapel hier ein, die aber meistens auf eigene Kosten ihreReise fortsetzen konnten. Von dieser Mannschaft beider Abtheilungen gehörten 637 dem Kanton Zürich an.
Im Jahr 1860 wurde eine Anzahl Schweizer , die in päpstlichen Diensten gestanden hatten,in Folge der Kriegsereignisse zu Kriegsgefangenen gemacht und an die Schweizergränze gewiesen, unddaselbst von einem eidgenössischen Kommissär den betreffenden Kantonen zugetheilt. Die Zahl derzürcherischen Angehörigen betrug 107.
Wegen Unterlassung der Anzeige des Aufenthalts fremder Personen mußten zahlreiche Bußenverhängt werden.
Frucht- und Brotaustheilung und außerordentlicherFruchtverkehr der Regierung.
Um sich ein klares Bild zu verschaffen von den Verhältnissen des außerordentlichen Frucht-verkehrs der Regierung, und von der Nothwendigkeit in diese Angelegenheit Ordnung zu bringen(was endlich im Jahr 1860 durch einläßliche Prüfung dieser Verhältnisse geschah), muß schon aufeine frühere Periode zurückgewiesen werden, was hier m kurzen Zügen geschehen soll.
Der Werth der Fruchtvorrälhe je am Schlüsse des Rechnungsjahres zeigte vom Jahr 1830bis 1859 folgende Summen (zum Kameralpreise gerechnet und nach Abzug der von Grundzinsenherrührenden jeweiligen kleinern Vorräthe an Roggen, Hafer, Erbsen u. s. f.)
Ende
Fr.
Ende
Fr.
Ende
Fr-
Ende
Fr.
1830
293l13
1838
280476
1846
110784
1853
89808
1831
265907
1839
281085
1847
164725
1854
24673
1832
167825
1840
284256
1848
92241
1855
24533
1833
179608
1841
284361
1849
35789
1856
54354
1834
186293
1842
304920
1850
199618
1857
105474
1835
248757
1843
319515
1851
204800
1858
104062
1836
260280
1844
252777
1852
145652
1859
99208
1837
287133
1845
245175
Die erste Fruchtaustheilung erfolgte im Jahr 1832. Damals wurden 7000 Mütt Kernenden Gemeinden zu ermäßigten Preisen abgeliefert, wobei sich ein Ueberschuß über den Kameralpreisvon 24500 Fr. ergab. Der Ausfall an dem Fruchtvorrath wurde aus den damals noch bestandenengroßen Naturalleistungen an Grundzinsen und Zehnten allmälig wieder ergänzt.
Die zweite Fruchtaustheilung fand im Jahr 1844 Statt. Sie bestand in 5302 Malter