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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Im Jahr 1856 erfolgte die Entlassung und Rückkehr der Schweizerlcgionäre aus englischenDiensten; und es ergab sich aus den nachträglich eingesandten Namenverzeichnissen, daß 166 derselbenkein Kanton Zürich angehörten, und zwar 18 dem Bezirk Zürich, 17 Asfoltern, 12 Horgen , 8 Meile»10 Uster, 24 Hinweil, 10 Pfäffikon, 26 Winterthur, 11 Andelfingen, 20 Bülach und 10 Regensberg .

Im Jahr 1859 fand die Entlassung der Schweizercgimenwr in Neapel Statt. Von der erstenAbtheilung derselben (die ohne Existenzmittel entlassen worden waren, und daher auf öffentliche Kostenweiter spedirt werden mußten), erschienen nach einander in 2 Tagen ohne vorhergegangene Anzeige644 Mann, die zum Theil in der Kaserne untergebracht, zum Theil weiter befördert werden mußten.Die Ausländer, die sich unter diesen Soldaten befanden, wurden an die Polizeibehörden der Gränz-kantone instradirt. Die erlaufenen Kosten, soweit sie Nichtkantonsangehörige betrafen, wurden vomBunde zurückvergütct. — Später trafen noch in kleinern Abtheilungen, soweit dieselben kontrolirt wer-den konnten, 1484 entlassene Soldaten aus Neapel hier ein, die aber meistens auf eigene Kosten ihreReise fortsetzen konnten. Von dieser Mannschaft beider Abtheilungen gehörten 637 dem Kanton Zürich an.

Im Jahr 1860 wurde eine Anzahl Schweizer , die in päpstlichen Diensten gestanden hatten,in Folge der Kriegsereignisse zu Kriegsgefangenen gemacht und an die Schweizergränze gewiesen, unddaselbst von einem eidgenössischen Kommissär den betreffenden Kantonen zugetheilt. Die Zahl derzürcherischen Angehörigen betrug 107.

Wegen Unterlassung der Anzeige des Aufenthalts fremder Personen mußten zahlreiche Bußenverhängt werden.

Frucht- und Brotaustheilung und außerordentlicherFruchtverkehr der Regierung.

Um sich ein klares Bild zu verschaffen von den Verhältnissen des außerordentlichen Frucht-verkehrs der Regierung, und von der Nothwendigkeit in diese Angelegenheit Ordnung zu bringen(was endlich im Jahr 1860 durch einläßliche Prüfung dieser Verhältnisse geschah), muß schon aufeine frühere Periode zurückgewiesen werden, was hier m kurzen Zügen geschehen soll.

Der Werth der Fruchtvorrälhe je am Schlüsse des Rechnungsjahres zeigte vom Jahr 1830bis 1859 folgende Summen (zum Kameralpreise gerechnet und nach Abzug der von Grundzinsenherrührenden jeweiligen kleinern Vorräthe an Roggen, Hafer, Erbsen u. s. f.)

Ende

Fr.

Ende

Fr.

Ende

Fr-

Ende

Fr.

1830

293l13

1838

280476

1846

110784

1853

89808

1831

265907

1839

281085

1847

164725

1854

24673

1832

167825

1840

284256

1848

92241

1855

24533

1833

179608

1841

284361

1849

35789

1856

54354

1834

186293

1842

304920

1850

199618

1857

105474

1835

248757

1843

319515

1851

204800

1858

104062

1836

260280

1844

252777

1852

145652

1859

99208

1837

287133

1845

245175

Die erste Fruchtaustheilung erfolgte im Jahr 1832. Damals wurden 7000 Mütt Kernenden Gemeinden zu ermäßigten Preisen abgeliefert, wobei sich ein Ueberschuß über den Kameralpreisvon 24500 Fr. ergab. Der Ausfall an dem Fruchtvorrath wurde aus den damals noch bestandenengroßen Naturalleistungen an Grundzinsen und Zehnten allmälig wieder ergänzt.

Die zweite Fruchtaustheilung fand im Jahr 1844 Statt. Sie bestand in 5302 Malter