Kernen, und ergab wieder einen Vorschuß über den Kameralpreis von Fr. 25000. Der Ausfall anFrucht wurde noch im nämlichen Jahr durch Ankauf von ungarischem Weizen ersetzt, und es wardieß das erste Mal, daß der Staat seine Vorräthe von Außen ergänzte. Die Reduktion dieser damalsangekauften fremden Frucht auf den Kameralpreis ergab einen Verlust von 11000 Fr., wodurchobiger Vorschuß sich auf 14000 Fr. reduzirte.
Die gegen Ende des Jahres 1845 eingetretene Kartoffelkrankheit, verbunden mit einer spärlichenGetreideernte veranlaßte den Regierungsrath mit Rücksicht darauf, daß der vorhandene Fruchtvorrathvon 10379 Malter Kernen kaum zur Deckung eines dreiwöchentlichen Bedarfs ausreiche, den Finanz-rath durch Beschluß vom 26. Herbstmonat 1845 zu ermächtigen, auf geeignete Weise sukzessive einenVorrath von 20000 Malter Getreide in Kernen oder angemessenem Surrogat anzuschaffen. InFolge dieses Beschlusses wurden 13368 Malter Weizen und 4793 Malter Mais (welche aber erstim Jahr 1846 anlangten) im Auslande gekauft, worauf dann im Jahr 1846 an die Gemeinden18346 Malter Kernen und 4457 Malter Weizen ausgetheilt, und 4841 Malter Weizen frei in Zürich und Winterthur verkauft wurden. Das Resultat dieser Operation war ein Verlust von 213200 Fr.
auf dem neu angekauften Getreide, und ein Gewinn von. 81300 Fr.
auf dem Verkauf der alten Früchte, mithin im Ganzen ein Verlust von. 131900 Fr.
Da im Herbst 1846 die Aussichten auf Theuerung noch drohender waren, so wurde am 19.September der Finanzrath zu neuen Fruchtankäufen ermächtigt. Es wurden dann angekauft:17964 Malter Weizen, 36150 Zentner Mais, 869 Zentner Reis, 2423 Zentner Marseille ! Mehl,und 6066 Fäßchen amerikanisches Mehl. Dazu kam der Rest des Vorraths von 1846, bestehendin 2271 Malter Kernen, 700 Zentner Mais, und die mit Martini 1846 eingehende Grundzinsfrucht,die für die Austheilung von 1847 dienen sollte.
Die Austheilung und Verkäufe des Jahres 1847 bestanden nun in 19134 Malter Kernen,28907 Zentner Mais, 4737 Fäßchen amerikanischem Mehl und 2423 Zentner Marseille ! Mehl;wobei sich ein Verlust von 453440 Fr. 32 R. ergab.
Der Ueberrest der angekauften Früchte wurde in den Jahren 1848 und 1849 ebenfalls verkauft, bisauf den Betrag von 917 Malter Weizen und 39 Fäßchen Mehl, welcher auf das Jahr 1850 überging.Auch diese Verkäufe ergaben Verluste von 43548 Fr. (für 1848) und von 36159 Fr. 11 R. (für 1849).
Am 1. August 1850 wurde die Finanzdirektion bevollmächtigt, die Getreidevorräthe desStaates sukzessive durch Ankauf auf den Normalbestand von 16000 Malter zu ergänzen. DieseAnkäufe ergaben bei der Reduktion auf den Kameralpreis für 1850 einen Verlust von 76514 Fr.und für 1851 einen solchen von 7515 Fr. — Der auch jetzt (wie früher) von der Staatsrechnungs-Prüfungs-Kommission gestellte Antrag, die Fruchivorräthe zu veräußern, wurde aber vom GroßenRathe am 23. Dezember 1851 als unerheblich erklärt.
Im Jahr 1852 erfolgte dann eine Austheilung an die ärmern Gemeinden von 7439 MalterKernen, und ein Ankauf von 4241 Malter. Diese Vorräthe wurden dann 1853—1855 (mit Aus-nahme von 480 Zentner gedörrtem Kernen) an die ärmern Gemeinden abgegeben. Die Verkäufeder Jahre 1852 bis 1854 ergaben nach Abzug des Verlustes auf den Ankäufen von 1852 einenUeberschuß von 76915 Fr. Von 1855 bis 1859 dagegen ergab sich wesentlich durch die Reduktionder Maisankäufe auf den Kameralpreis ein Verlust von 45203 Fr.
Zufolge des Berichtes der Staatsrechnungsprüfungs-Kommission vom Jahr 1859 ergibt