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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Anwälten entgegentreten.*) Als Abhülfe wird die Einführung eines schriftlichen Vorverfahrensempfohlen, wodurch der Zivilprozeß an Kürze, Wohlfeilheit und Gründlichkeit bedeutend gewinnenwürde. — Ebenso dringend ist auch die Erlassung eines Gesetzes über das Konkursverfahren, sowie die Nothwendigkeit der baldigen Erlassung eines privatrechtlichen Gesetzbuches.

Ueber die Geschäftsthätigkeit des Kriminalgerichtes s. die Tabellen.

Bezüglich auf die Leistungen der Bezirksgerichte, und insbesondere der Präsidenten derselbenhinsichtlich der ihnen zustehenden Einzelnkompetenz, spricht das Obergericht seine Zufriedenheitaus. Auch lauten die Berichte über die Kanzleien der Bezirksgerichte Pfäsfikon, Winterthur undAndelfingen, an welche in diesem Jahr die Reihe der Visitation kam, befriedigend; doch mußtegegen einen Bezirksgerichtsschreiber wegen wiederholter Verspätung in Einsendung der Appellations-prozeffe disziplinarisch eingeschritten werden.

Hinsichtlich der Zunftgerichte und der Protokollführung derselben lauten die Berichte der Bezirks-gerichte im Allgemeinen befriedigend; allerdings dürfen die Anforderungen an dieselben nicht hochgespannt werden. Zu einzelnen Rügen gab bei einigen die Ueberschreitung des gesetzlichen Maßes derSporteln Veranlassung.

Die Wirksamkeit des Instituts der Friedensrichter zeigt sich fortwährend als eine sehr wohlthätige,und es ist wohl als erfreulich hervorzuheben, daß von sämmtlichen an die Friedensrichterämter gelang-ten Streitigkeiten fünf Achtthcile ohne Ueberweisung an die Gerichte ihre Erledigung gefunden haben.

1852.

Die Zahl der in diesem Jahre vom Obergericht behandelten Geschäfte beläust sich auf 263t(nämlich 426 in Zivilsachen , 322 in Strafsachen und 1883 Rekurse und anderweitige Beschlüsse).Notariatskanzleken wurden visitirt in Küßnacht, Meilen, Männedorf, Stäfa , Grüningcn, Wald undGreisensee, deren Ergebniß befriedigend ausfiel. Man darf indessen den Erfolg dieser Visitationennicht zu hoch anschlagen, da zur genauen Einsicht in den Detail der Geschäftsführung mehr Zeiterforderlich wäre, als den Gerichten, in Hinsicht auf ihre übrigen Geschäfte, hiefür zu Gebote steht,und es ist daher meistens bloßer Zufall, wenn bei solchen Gelegenheiten Fehler in der Geschäfts-führung von Notaren entdeckt werden. Dennoch haben diese Visitationen wenigstens eine guteWirkung, daß sie das Bestreben der betreffenden Beamten fördern, ihre Geschäftsführung möglichsttadellos einzurichten. — Auch haben diese Visitationen auf die bedauerliche Wahrnehmung geführt,daß in frühern Zeiten die Grundprotokolle hin und wieder mehr oder minder nachlässig nachgetragenworden sind, wodurch die Rechtssicherheit in Beziehung auf den Grundbesitz und somit auch derKredit solcher Gegenden sehr gefährdet sind, und wogegen das einzige wirksame Mittel zur Abhülfe inder Bereinigung der Grundprotokolle liegt, worin der Bezirk Regensberg allen übrigen mit rühmlichemBeispiel voranschreitet. Es hat sich daher das Obergericht veranlaßt gesehen, dem Regierungsrathe zuHanden des Großen Rathes einen Entwurf zu einem Gesetze über das Verfahren bei Grund-protokollbereinigungen vorzulegen. Gleichzeitig errinnert das Obergericht an die Zweckmäßigkeit derRegulirung der Eintheilung des Umfangs und der Abgränzung der einzelnen Notariatskreise, s. die-

*> Die ausfiibrliche Entwicklung dieses Gegenstandes s. in dem Listen Reckenschastsbeiichle des Odergerichis f. 1851.S. 12 n