Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
Seite
268
JPEG-Download
 

268

2 Fällen in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt). L. Freiheitsstrafen: Kettenstrafe 52;Zuchthausstrafe 220; Gefängniß 1032; Verwerfung oder Eingränzung 698 (Summa 5002). 6.Ehrenstrafen: Zeitweiliger Verlust des Aktivbürgerrechts 2086; Entsetzung oder Einstellung imAmte 39 (Summa 2125); v. Vermögensstrafen, meist in Geldbußen bestehend: -171.

Das Archiv des Kriminalgerichtes ist nun in Folge gesetzlicher Vorschriften an das Obergerichtübergegangen.

Bezüglich aus die Geschäftsthätigkeit der Bezirksgerichte werden die Leistungen als sehr ver-schieden bezeichnet, doch spricht das Obergericht im Allgemeinen gegen alle seine Zufriedenheit aus,ja es werden die Leistungen einzelner als lobenswerth bezeichnet. Von allen Präsidenten wird rück-sichtlich der Leistungen in ihrer Einzelnkompetenz fortwährend dem Bestreben einer sorgfältigenund gewissenhaften Pflichterfüllung rühmliche Anerkennung gezollt. Bezüglich auf die Kanzleien wird,mit Ausnahme einer einzigen, allen übrigen die vollkommene Zufriedenheit bezeugt. Wiederholtesdisziplinarisches Einschreiten gegen jenen einzelnen Bezirksgerichtsschreiber hatten denselben endlichzum Abtreten von seiner Stelle vermocht. — Im Laufe des Jahres wurden die Kanzleien der Bezirks-gerichte Meilen, Hinweil und Uster visitirt und in Ordnung befunden.

Zu besondern Bemerkungen über die Zunftgerichte und ihre Kanzleien geben die Berichte keinenAnlaß. Das Institut der Friedensrichter erweist sich fortwährend als wohlthätig. Die Visitationder Protokolle dieser Beamten spricht sich im Allgemeinen befriedigt aus, ja einzelne dieser Beamtenwerden besonders belobt.

1853.

Mit diesem Jahre beginnen die Berichterstattungen über die Leistungen der zürcherischen Gerichtenach ihrer neuen Organisation; es kann indessen davon keine Rede sein, jetzt schon über den Werthder neuen Errungenschaft ein umfassendes Urtheil abzugeben. — Aus den beigefügten Tabellenist die Zahl und Art der Geschäfte, die sowohl durch das Plenum des Obergerichts, als durch die Zivil-und durch die Kriminalabtheilung desselben behandelt worden sind, ersichtlich, — ebenso diejenigenGeschäfte, die vom Schwurgericht, von den Bezirks- und Kreisgerichten u. s. f. theils an die Handgenommen, theils erledigt worden sind. — Im Berichtsjahr wurden die Notariatskanzleien vonKnonau, Bonstetten-Birmenstorf u. d. E., Wädensweil, Horgen oberer und unterer Theil,IV Wachten, Wicdikon-Außersihl u. d. E., Höngg-Weiningen u. d. E. visitirt und gaben ein injeder Beziehung befriedigendes Resultat. — Dagegen mußte gegen den Notar K. von Andelfingen, dersich große Pflichtverletzungen hatte zu Schulden kommen lassen, strafrechtlich eingeschritten, und eineKommission zur Untersuchung des Zustandes dieser Kanzlei abgeordnet werden. Auch in der Notariats-kanzlei Grüningen waren Unordnungen zu Tage getreten, die jedoch nicht einem pflichtwidrigenHandeln des Notars zugeschrieben werden dürfen, sondern darin ihren Grund haben, daß ältere, fürwerthlos gehaltene Schriften hergebrachter Weise nicht verschlossen aufbewahrt worden waren. —Erfreulich ist die von mehreren Gemeinden durchgeführte Grundprotokollsbereinigung. — Die wieder-holt vorgekommenen Fälle von durchaus fehlerhaftem Verfahren in Anwendung der sogenanntenGeschreiung veranlaßte das Obergericht unterm 18. August, eine allgemeine Verordnung darüber zuerlassen, die später durch die materiellen Bestimmungen (8 810 ff.) des privatrechtlichen Ge-setzbuches ihre Ergänzung erhalten hat. — Im Lause des Berichtjahres hat ein Kandidat für dasNotariatsfach die gesetzliche Prüfung bestanden und von der Zivilabtheilung des Obergerichts das