Fähigkeitszeugniß erhalten; ei» anderer mußte abgewiesen werden. — Betreffend die Rechtsanwältesieht sich die Oberbehörde veranlaßt, der im Publikum weit verbreiteten Ansicht entgegenzutreten,als ob es die Advokaten seien, welche die Prozesse verursachen und deren Erledigung verzögern.-- Im Allgemeinen wird die Geschäftsführung der meisten Anwälte als befriedigend, zum Theilsogar als vorzüglich und musterhaft bezeichnet, wenn es gleich nicht verschwiegen werden darf, daßes auch eine Anzahl solcher gibt, welche dem Obergericht wiederholt zu Rügen Veranlassung gegebenhaben. — Es haben in diesem Jahre 3 Kandidaten nach gelungener Prüfung das Fähigkeitszcugnißzur Erlangung des Patenres als Kantonsprokuratoren und ein anderer, dessen Tüchtigkeit aus lang-jährigen Leistungen bekannt war, ohne Prüfung dasselbe erhalten. — Zwei andere Kandidatenzogen ihre Anmeldungen zurück. — Ueber die Geschäftsagenten sind mit Ausnahme eines einzigen,der seitdem aber sein ausgelaufenes Patent nicht mehr erneuert hat, keine Klagen von Be-deutung eingelaufen. — Von fünf Kandidaten, die sich zur Prüfung als Geschäftsagenten gemeldethatten, erhielten zwei das Fähigkeitszeugniß. — Die Geschäftsführung der Schuldenschreiber wirdals untadelhaft bezeichnet. — Von der Kommission des Obergerichts wurden die Archive undProtokolle der Schuldenschreiber der Bezirke Affoltern und Hvrgen visitirt, und in allen Beziehungenbefriedigend gefunden. Ueber die Verrichtungen der Gemeindammänner lauten die Berichte aller Bezirk-gerichte ziemlich günstig, ebenso über die Führung der Pfandbücher. Die früher zahlreichen Klagen übermangelhaftes Vollstrecken des Rechtstriebes und die Exekution von Schuldforderuugen so wie diemuthwilligen und chikanösen Hindernisse, die derselben in den Weg gelegt werden, haben sich beträchtlichvermindert. — Bei Behandlung der Appellationen machte es sich namentlich die Kriminalabtheilungstets zur Aufgabe, den Gerichten erster Instanz eine möglichst selbstständige und achtunggebietendeStellung zu sichern. Deshalb bestätigte sie das erstinstanzliche Urtheil, da wo sich die Schuld desAngeklagten als unzweifelhaft herausstellte und die Qualifikation des Vergehens richtig gefundenwurde, in der Regel auch mit Bezug auf das Strafmaß, insofern das letztere nicht ein völlig un-angemessenes war. — Sehr wichtig ist auch die Anregung der Frage, ob nicht unter die Zahl derim Titel XII des Gesetzes betreffend das Strafrecht angeführten Rechtsmittel auch dasjenige derRevision wieder aufzunehmen sei. Bezüglich auf das neue Institut der Anklagckommissicn, dürfteihr Hauptgeschäft darin bestehen, daß sie darauf hinwirkt, daß die für das Schwurgericht be-stimmten Untersuchungen in Form und Inhalt den neuen Prinzipien gemäß geführt werden.
Zum ersten Male hatte in diesem Jahre das neu eingeführte Schwurgericht seine Funktionenanzutreten. Von den 36 Geschwornen, welche für jede einzelne Sitzung ausgelost werden mußten,wurden nur diejenigen einberufen, welche weder von der Staatsanwaltschaft noch von den An-geklagten rckusirt worden waren; jedoch machten von dem Rechte der Ablehnung der Staat nurselten, die Angeklagten fast gar keinen Gebrauch. Wenn die Sitzung nur 6 Tage dauerte, so wurdennur 12 Geschworne einberufen, für länger dauernde 24, von denen 12 die erste Woche, die 12andern die zweite Woche fungirten. Wenn auch über die Leistungen der Geschwornen und über-haupt über das Institut der Jury noch kein allgemeines Urtheil abgegeben werden kaun, so darf dochaus dem bereits Geschehenen behauptet werden, daß sich bei den Geschwornen das ernste Bestrebengezeigt hat, den Erwartungen und Anforderungen, die das Gesetz an sie stellt, Genüge zu leisten.
Die Thätigkeit der Bezirksgerichte war eine ziemlich umfangreiche (s. d. Uebersichtstabellen); daßsie alle Anerkennung verdient, ergiebt sich schon aus dem Umstände, daß die Zahl der ausgefällten