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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Neuamt, und alle in befriedigendem Zustande gefunden. Auch hat das Obergericht keine Ver-anlassung gefunden gegen einzelne der Nebligen — mit Ausnahme von Grüningen — einzuschreiten. —Anmeldungen von Kandidaten für das Notariatssach sind zwar mehrere eingegangen, die Prüfungenmußten aber auf das folgende Jahr verschoben werden. Zwei der früher geprüften und als fähigerklärten Kandidaten wurden als Substituten funktionirender Notare beeidigt. — Obgleich gegeneinzelne Rechtsanwälte Rügen und selbst Ordnungsbußen erlassen werden mußten, so darf dochweitaus der größer» Zahl das Zeugniß fleißiger, umsichtiger und pflichttreuer Besorgung derübertragenen Geschäfte ertheilt werden. — Ein Prokurator hat das Fähigkeitszeugniß zur Patentirungals Fürsprech erhalten; ebenso erhielten 2 Kandidaten der Kantonsprokuratur Fähigkeitszeugniffe zurErlangung des erforderlichen Patents. — Die Berichte der Bezirksgerichte enthalten zwar keineKlagen über das Wirken der Geschäftsagenten; gegen einzelne derselben sah sich indeß das Obergerichtveranlaßt, ein wachsames Auge zu halten. — Zwei Geschästsagcntcn, deren Patent im Lause desBerichtsjahres zu Ende ging, erhielten die erforderliche Empfehlung zu neuer Ertheilung eines solchen,einem andern Kandidaten wurde die Prüfung erlassen. — Ueber die Geschäftsführung der Schulden-schreiber lauten die Berichte vollkommen befriedigend. Die Visitationskommission hat die Protokolleund Archive der Schuldenschrciber der Bezirke Zürich, Bülach und Regensberg untersucht und dengesetzlichen Vorschriften entsprechend gefunden. — Dagegen lauten die Berichte über die Führungder Rechtstricb- und Pfandprotokolle der Gemeindammänner sehr verschieden. Während dieselben beiden Einen als musterhaft oder doch befriedigend bezeichnet wird, haben Andere zu mancherlei Aus-stellungen und Rügen Veranlassung gegeben. Die große Zahl von Mahnungen und erfolgten Ver-zeigungen von Gemeindammännern wegen säumiger Vollziehung des Schuldbetriebs in den BezirkenAndelfingen, Bülach und Regensberg werden hauptsächlich den durch wiederholte Mißjahre erzeugtenungünstigen Zeitverhältnissen zugeschrieben und in den beiden letzten Bezirken noch insbesonderedarauf hingewiesen, daß bei zirka einem Viertheil der Betreibungen berüchtigte aargauische Schacher-juden als Gläubiger betheiligt seien, welche für Abstellung auf kurze Zeit Wucherhafte Zuschlägefordern, weßhalb bei solchen Betreibungen man nicht immer die volle Strenge habe eintreten lassen,welche Befugniß jedoch wie begreiflich den Vollziehungsbehörden keineswegs zusteht. Immerhinbefinden sich im Schuldbetreibungsgesetze noch verschiedene Lücken, welche dem Obergerichte wieder-holt Veranlassung gegeben haben, bezügliche Einfragen zu beantworten.

Ueber die Geschäftsthätigkeit der Abtheilungen des Obergerichts und der Anklagekommissions. d. Tabellen.

Auch in diesem Jahre darf bezeugt werden, daß die Vorstände des Schwurgerichts sich stetsbemühten, bei Leitung des Verfahrens nicht bloß dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste desGesetzes nachzuleben.

Bezüglich auf die Geschäftsverhältnisie der Bezirksgerichte stellt sich auch jetzt wieder heraus,daß die Zahl der von dem Bezirksgerichte Zürich erledigten Geschäfte ungefähr den Drittheil sämmtlicherden Bezirksgerichten obliegenden Arbeiten ausmachte, weßhalb der schon im letzten Jahr vom Ober-gericht geäußerte Wunsch, es möchte die allzu karge Besoldung der Mitglieder jenes Gerichtes durcheine angemessene Erhöhung in ein gerechtes Verhältniß zu den Leistungen desselben gebracht werden,neuerdings m Anregung gebracht wird. Ueber die Geschäftsführung dieser Gerichte, sowie über dieVerrichtungen der Präsidenten in ihrer Einzelnkompetenz, sowie auch über die Geschäftsführung der