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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
Entstehung
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319
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den geprüft und abgenommen, ebenso die Staatsrechnung für 1853 und der Voranschlagfür 1855.

Im Laufe des Jahres wurden in 14 Sitzungstazen 19 Gesetzes- und Beschlussesentwürfebehandelt, 11 Gesetze und Beschlüsse angenommen, 3 Verträge und Konkordate genehmigt, 14 Wah-len bestätigt, 72 Wahlen und 6 Beeidigungen vorgenommen, 5 Entlassungen bewilligt, 17 Peti-tionen und 9 Motionen behandelt, 4 Kommissionen niedergesetzt, 2 Begnadigungsgesuche erledigtund 60 Beschlüsse verschiedener Art gefaßt.

1855.

In diesem Jahre wurde das privatrechtliche Gesetzbuch beendigt. Das vierte Buch, welches dasRecht der Forderungen und Schulden (Obligationenrecht) behandelt, trat mit dem 1. Hcumonat1855 in Kraft, das fünfte Buch, das Erbrecht enthaltend, wird mit 31. März 1856 in Kraft treten.Im erstem wurde die allgemeine Vertragslehre wesentlich erweitert, namentlich die Bestimmungenüber das Verhältniß der Solidarschulben und der Gesammtschulden. Bezüglich auf das Erbrechtmuß hier auf das Gesetz selbst und den im Amtsblatt Nr. 59 S. 363 u. ff. vom Jahr 1854enthaltenen Bericht der Gesetzesrevisionskommrssion verwiesen werden.

Der Glattthalbahn wurde eine Konzession zum Weiterbau der Bahn von Uster bis an diesüdöstliche Kantonsgrenze zum Behufe des Anschlusses an die Südostbahn ertheilt.

Durch das Gesetz betreffend den Verkauf von Brot, Mehl, Getreide, Kartoffeln, Milch, Oel rc.nach dem Gewicht wurde bestimmt, daß auf öffentlichen Märkten sowohl als im Verkehr der größteTheil der Lebensmittel nach dem Gewichte weit genauer als das Maß verkauft werden dürfe. Durchbesondere Gesetze wurden ferner die nähern Bestimmungen getroffen über die Tiefe des Holzklaftersund über das Medizinalgewicht.

Verschiedene Gründe, besonders aber die schwierigen Zeitverhältnisse veranlaßten den GroßenRath, ein Gesetz betreffend die Organisation des Polizeikorps zu erlassen. Nach diesem besteht nun-mehr das Kantonalpolizeikorps aus 130 bis 140 Mann. — Zur Aufmunterung für bessere Orga-nisation der Gemeindspolizei wurde eine Summe von höchstens Fr. 5000 alljährlich für Prämienan Gemeinden, die hierin sich auszeichnen, in den Voranschlag aufgenommen.

Der Beitritt des Kantons zu dem Konkordat betreffend gemeinsame Maßregeln gegen Vieh-seuchen hat Veranlassung gegebem, das Gesetz über den Viehverkehr einer Revision zu unterwerfen.

Durch Abänderung mehrerer Paragraphen des Gesetzes über die Kantonsschule vom 6. April1847 wurde beabsichtigt, die Industrieschule so einzurichten, daß sie, soweit sie als Vorbereitungs-schule für höhere technische Ausbildung dient, sich unmittelbar an die neu gegründete polytechnischeSchule anschließt, theils sollte dem Unterricht in den kaufmännischen Fächern an der Industrieschuledie erforderliche-Ausdehnung gegeben werden.

Da bis anhin die auf das Gemeindewesen bezüglichen Gesetze und Verordnungen an verschie-denen Orten in der Gesetzessammlung enthalten waren, wodurch den Gemeindsbehörden die Voll-ziehung der Gesetze sehr erschwert und den Bürgern beinahe unmöglich gemacht ward, so wurdenalle das Gemeindewcsen betreffenden Vorschriften in Ein Gesetz zusammengefaßt und in fünf Haupt-abtheilungen gebracht. Der erste Theil enthält die Vorschriften über die Gemeindsversammlungen,das Stimmrecht, die Wählbarkeit und den Bargereid; der zweite Theil behandelt die Crwählung,die Befugnisse und Pflichten der Gemeindsbehörden; der dritte Theil die Erwerbung, die Wirkun-