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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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438
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Liebessteuern

1853.

Für die Wasserbeschädigten in Würtemberg.

Die für die im I. 1853 durch Hochwasser Geschädigten in Würtemberg von der Hülfsgesell-schaft gesammelte Liebessteuer betrug Fr. 1017.

Für die aus der Lombardei ausgewiesenen Tessiner .

Schon längere Zeit hatte die K. K. Oesterreichische Regierung in der Lombardei wegen dervon Tessin aus unterstützten politischen Umtriebe in dem angrenzenden Italien auf diesen Kantonund seine Regierung ein scheeles Auge geworfen, und als dann bei dem am 6. Februar 1853in Mailand ausgebrochenen, zwar ganz verfehlten, Aufstand mehrere Tessiner sich betheiligt hatten,schien das Maß der Beeinträchtigung voll und die Langmuth der österreichischen Regierung warerschöpft. Durch eine Proklamation vom 16. Februar verfügte Radetzky die sofortige Ausweisungsämmtlicher Tessiner aus der Lombardei. Dieselbe verordnete: „Die Tessiner haben innert der pe-»remptorischen Frist von drei Tagen, sofern sie Gutsbesitzer, Handwerker oder Kaufleute sind, alle»übrigen aber innert 24 Stunden nach der Veröffentlichung dieser Proklamation die lombardischen»Provinzen zu verlassen, wobei zu bemerken, daß im nicht entsprechenden Falle dieselben mit Ge-»walt an die Grenze gebracht und sofern sie wieder auf lombardischem Gebiete betroffen, standrecht-»lich behandelt werden sollen."

Dieser Akt der Gewalt rief in der ganzen Schweiz einen Schrei der Entrüstung hervor, zumaldurch denselben größern Theils Unschuldige betroffen wurden, und es bildeten sich sofort in denmeisten Kantonen Hülfsvereine zu Sammlung von Liebesgaben für Unterstützung der Ausgewiesenen.Vor allem aber nahm sich der Angelegenheit mit gewohnter Thatkraft die schweizerische gemein-nützige Gesellschaft an und sie erließ zu dem Ende hin sofort folgenden:

Aufruf.

Das harte Geschick, das Tausende unserer schweizerischen Mitbürger getroffen, die plötzlich dielombardischen Staaten, wo sie seit kürzerer oder längerer Zeit sich angesiedelt, ja theilweise vonGeburt an gelebt hatten, verlassen und in ihren Heimatkanton Tessin zurückkehren mußten, hatüberall im Vaterlande rege Theilnahme erweckt und es ist diese Theilnahme auch schon vielfach zurhelfenden That geworden.

Die Erleichterung des unglücklichen Looses so vieler Tausende, die größten Theils mit Zurück-lassung ihrer Habe und Verlust ihres Erwerbes eilig den schützenden Boden des Vaterlandes ge-winnen mußten und nun von Allem, was man zum Unterhalt und zum Schutze des Lebens inrauher Jahreszeit bedarf, entblößt sind, erfordert aber eine möglichst allgemeine nationale Be-theiligung am Liebeswerk ihrer Unterstützung.

Die unterzeichnete Direktion sieht sich um so mehr veranlaßt, auch ihrerseits diese Theilnahmein möglichst weiten Kreisen anzuregen, als die schweizerische gemeinnützige Gesellschaft schon beiverschiedenen allgemeinen Landeskalamitäten ihre Vermittlung hat eintreten lassen, dann aber auchso glücklich war, reiche Opfer aus den Altar der Liebe gelegt, den Bedrängten zur Hülse darbietenzu können.

Sie richtet daher auch jetzt den Ruf an die Mitglieder der Gesellschaft und an alle Eidge-