482
Uebersicht der auf Rechnung des Staats abgegebenen militärischen Ausrüstung an
1851
1852
1853
1854
1855
1856
1857
1858
1859
1860
Gcnierekruten
36
20
28
40
30
35
37
50
55
49
Artillerierekrulen
94
100
15t
97
97
96
118
96
115
118
Kavallerierekruten
22
24
17
15
34
23
20
28
21
23
Scharfschützenrekruten
32
58
6l
65
57
54
99
66
81
73
Jnfanterierekruten
443
807
923
845
841
828
877
721
717
770
Total
627
1009
1180
1062
1059
1036
1151
961
989
1033
VIII. Unterrichtswesen. Der Militäruntcrricht zerfällt wie bisanhin in den eidgenössischenund in den kantonalen. Der eidgenössische Unterricht umfaßt: a) die Schule für das Geniekorps,die gewöhnlich in Thun, diejenige für die Sappeurs, die zum Theil auch in Brugg abgehaltenwird, die Artillerieschule in Zürich (später in Frauenfeld), die Parkartillerieschule in Luzern , diesesämmtlichen mit 5tägigem Vorkurs in Zürich; ferner die Zentralmilitärschule in Thun , die Kavallerie-schule in Winterthur mit Remontekurs, die Scharfschützenschule ebendaselbst, letztere mit ötägigemVorkurs, der Sanitätskurs in Thun, der Jnstruktionskurs der Raketenbatterie in Aarau . d) DieWiederholungskurse beim Genie, bei der Artillerie, bei der Kavallerie und bei den Scharfschützen,o) Die Schießübungen, ä) Die Truppenzusammenzüge in der Ostschweiz . — An diesen sämmtlichenSchulkursen und Uebungen hatten fast alljährlich einzelne Abtheilungen von den kantonalen Truppcn-korps Theil zu nehmen. — Der kantonale Militärunterricht begreift ») die Vorübung des Jnstruk-tionspersonals 8 Tage in Zürich ; d) den Rekrutenunterricht auf den Ezerzicrplätzen der Gemeinden;e) den Kurs für die Trompeter- und Tambourrekruten 41 Tage; ll) die Kurse für OffiziersaspirantenI. und II. Klasse je 28 Tage; e) zwei Infanterie Militärschulen 39 Tage, wovon je 21 Tage fürdie Cadres und 18 Tage für die zur Eintheilung kommende Mannschaft; k) den Kurs für die Fraterund Krankenwärterrckruten 13 Tage; g) den Kurs für die Kompagniezimmerleute 4 Tage, den Unter-richtskurs für Wafsenoffiziere, Waffenunlerosfiziere und Büchsenmacher 4 Tage; d) die Wiederholungs-kurse für sämmtliche Reservebataillone von je 4 Tagen für die Cadres und 2 Tagen für die übrigeMannschaft; i) den Vorunrerricht der Auszügerbataillone als Vorbereitung zu den eidgenössischenTruppenzusammenzügen, 6 Tage für die Cadres und 3 Tage für die übrige Mannschaft; k) Wieder-holungskurse der übrigen Auszügerbataillone, die nicht zum Truppenzusammenzug kommandirt wurden,6 Tage für die Cadres und 2—4 Tage für die übrige Mannschaft; I) Zielschießübungen der In-fanterie des Auszugs und der Reserve 1 Tag; w) Nachübung für die bei den Uebungen ausge-bliebene Mannschaft in verschiedenen Abtheilungen; n) Bereinigungsmusterungen der sämmtlichenJnfanteriebataillone der Landwehr und der sämmtlichen Kompagnien der Spezialwaffen der Land-wehr, so wie derjenigen Kompagnien der Spezialwaffen des Auszugs und der Reserve, welche imLaufe des Jahres nicht in eidg. Dienst einberufen worden waren je aus 1 Tag; o) Inspektion undUebung im Zielschießen für die Landwehr-Scharfschützen. — Es würde aber zu weit führen, dieeinzelnen Korps zu bezeichnen, welche jedes Jahr an der einen oder andern Uebung Theil zu nehmenhatten, und wir beschränken uns auf die Angabe der außerordentlichen Kurse und Uebungen, welcheim Laufe dieses Dezenniums für einzelne Korps stattgefunden hatte.
Außerordentlicher Unterricht: 1850. Die in den letzten Feldzügcn gemachten Er-fahrungen hatten die Mangelhaftigkeit in der Ausführung des Sicherheitsdienstes in einer Weiseherausgestellt, daß schnelle Abhülfe als dringendes Bedürfniß erschien, zumal die Schuld weniger