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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Nr. 22, das Jnfanteriebataillon Nr. 48. 1859. Wegen der in Folge des in Oberitalicn ausge-brochenen Krieges nöthig erachteten Grenzbesetzung wurde das Bataillon Nr. 9 nach dem KantonTesfin beordert, ebenso die Scharfschützen-Komp. Nr. 35. Auf Piquet stand die Positions-Auszüger-Komp. Nr. 32, um mit dem von Aarau und Bern erwarteten Positionsgeschütz zur Armirung vonLuziensteig abzugehen. Allein im Begriff dahin aufzubrechen langte die Friedensnachricht von Villa-franca an und zugleich der Befehl, die Armirung von Luziensteig zu unterlassen. — Zu außer-ordentlicher kantonaler Dienstleistung wurde die Auszüger-Scharfschützen-Komp. Nr. 22, verstärktdurch die dießjährige Rekrutenabtheilung, zu Uebernahme der Ehrenwache während des eidg. Frei-schießens in Zürich in die Kaserne einberufen. 1860 hatte das Bataillon Nr. 5 in Folge derSavoyer -Angelegenheit an der durch die Bundesbehörden angeordneten Besetzung von Genf Theilzu nehmen, wo dasselbe am 10. Mai und bis 22. Juni verblieb.

IX Bekleidung, Bewaffnung und übrige Ausrüstung der Truppen. 1851. DieAuszüger-Jnfanterie ist nun vollständig mit Perkussionsgewehren versehen und die Landwehr I. Klassebeinahe ebenso. Doch ist möglich, daß viele bei den Inspektionen noch mit entlehnten Gewehrenerscheinen, da die Inspektionen nicht an demselben Tage statt haben; die neu eingetretenen Scharf-schützen sind mit Stutzern neuer Ordonnanz versehen, die Waffen der ältern Mannschaft sind durchwegvon gutem Aussehen; die Bewaffnung der Artillerie und Kavallerie ist reglementarisch und gut. — DieBekleidung ist bei allen Korps im Ganzen befriedigend, die übrige Ausrüstung bei den Spezialwaffengut, bei der Infanterie läßt hier und da noch Manches zu wünschen übrig. 185 2. Die Zahl derPerkussionsgewehre hat sich auch bei der Reserve vermehrt. Das Lederzeug dagegen ist hin undwieder noch mangelhaft; den Schützen, die sich seit 1849 mit Stutzern nach neuer Ordonnanz ver-sehen haben, wurde eine nachträgliche Vergütung bis auf 60 Fr. ertheilt. Bei der Parkartilleriebat die Veränderung der Patrontaschen und Kuppel nach Vorschrift der neuen eidg. Ordonnanzstattgefunden. Die Bekleidung ist, mit Ausnahme der Fußbekleidung bei der Infanterie, durchweggut; die Ausrüstung bei allen Waffen des Auszugs ziemlich befriedigend, bei der Landwehr dagegenmangelhaft. Bei der Kavallerie ist die Pferdeequipirung genau nach Vorschrift und von soliderBeschaffenheit. — Da in Fällen eines Aufgebots selten die zum Gießen von Kugeln erforderlicheZeit vorhanden ist, so hat der Regierungsrath beschlossen, es haben die Scharfschützen in einemsolchen Falle 60 Kugeln nebst entsprechender Zahl Kugelfuttern mitzubringen, welche aber vomStaate vergütet werden. 18 53. Ueber den Zustand der Gewehre und der Patrontaschen bei derInfanterie wurden verschiedene Ausstellungen gemacht; die Bewaffnung der Scharfschützen und derübrigen Spezialwaffen ist gut; die Bekleidung und Ausrüstung beim Auszuge ist ebenfalls gut,bei der Reserve zum Theil stark abgetragen, die Ausrüstung bei der Reserve und Landwehr derInfanterie großentheils schlecht. 1854. Von dem Lederzeug bei der Infanterie ist noch Mancheszu tadeln, bei den Spezialwaffen dagegen ist dasselbe gut, die Bekleidung und Ausrüstung beimAuszug sämmtlicher Waffen gut, bei der Reserve ziemlich vollständig, bei der Landwehr meistmangelhaft und häufig schlecht. 1855. Die Mannschaft ist nun durchweg mit Bajonettscheidenversehen und das Lederzeug hat sich ebenfalls verbessert. Die Bewaffnung bei sämmtlichen Korpsist nach Vorschrift und beim Auszug von guter Beschaffenheit; bei den Scharfschützen ist sie nachneuer Ordonnanz durchgeführt. 1856. Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung kann mit Aus-nahme derjenigen der ältern Mannschaft als gut bezeichnet werden, nur die Fußbekleidung läßt