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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Laufe des Jahres ihre Funktionen angetreten haben, wurden für getreue Erfüllung ihrer Verpflichtungenins Handgelübde genommen.

1859.

In einem Magazin der Stadt (Tiefenhos, bei Herrn Büchi) fand im Laufe des Jahres ein«bedeutende Gasexplosion statt, wobei das Leben des Hauseigenthümers in Gefahr kam, indessengab die Untersuchung des Falles keinen hinlänglichen Grund zu gerichtlicher Ueberweisung der An-gestellten der Gasfabrik. — Den baulichen Vorrichtungen für das eidgenössische Schützenfest imSeefeld wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und es wurden nach vorgenommener Untersuchungderselben durch Experten noch einige weitere sichernde Maßregeln angeordnet. Mit Ausnahme einesZeigers, der verwundet wurde, sind auch bei diesem Feste keine Unglücksfälle vorgekommen. —Wegen gefährlicher baulicher Einrichtungen, die den Einsturz von Häusern befürchten ließen, mußtedurch die Gemeindsbehörden eingeschritten werden (nach § 1889 des privatrechllichen Gesetzbuchsund nach § 10 des Assekuranzgesetzes). — Auch in diesem Jahre fanden mehrere Kinder in Jauche-trögen und Wasserbehältern ihren Tod.

1860.

Mit Rücksicht auf die immer noch bedeutende Zahl von Unglücksfällen, die sich wegen mangel-hafter Bedeckung von Jauchetrögen, Wassersammlern und Brunnen ereignete, hat die Direktion derPolizei neuerdings, wie schon früher wiederholt geschehen ist, die Statthalterämter und Gemeinderätheaufgefordert, der Sicherstellung solcher Lokalitäten alle Aufmerksamkeit zu schenken und in allen Fällengegen Fehlbare oder Ungehorsame von der ihnen zustehenden Strafbefugniß Gebrauch zu machen.— Auf wiederholte Beschwerden, daß durch die von der zürcherischen Bogenschützengesellschaft aufdem Lindenhof abgehaltenen Schießübungen sowohl Gebäulichkeiten als auch die ziemlich starkfrequentirte Gegend des Oetenbachs bedroht werde, wurde die Frage, ob diese Schießübungen dieöffentliche Sicherheit gefährden, einer Expertise unterworfen, und da das Gutachten in bejahendemSinne ausfiel, so mußten diese Schießübungen daselbst untersagt werden. — Auf die Anzeige, daßvon Kindern häufig von der Höhe der Röthelstraße herab auf die Eisenbahn größere Steine gerolltwerden, wodurch sowohl die Bahnzüge als das Dienstpersonal gefährdet wurden, hat daö Statt-halteramt Zürich die nöthigen Maßregeln zur Abhülfe getroffen.

d. Fremden- oder Personenpolizei, siehe diesen Artikel,e. Flüchtlingswesen, siehe diesen Artikel.

«I. Bettler und Vaganten.

185 t.

Die Berichte der Statthalterämter über den Bettel lauten sehr verschieden; denn während einigevon merklicher Abnahme berichten, melden andere, namentlich die Statthalterämter Bülach undUster von Zunahme desselben, und führen als wesentlichen Grund an, daß die Ortspolizei ausMangel an tüchtigen Polizeibediensteten nicht gehörig gehandhabt werde. Am größten ist die Zahlder im Bezirke Zürich aufgegriffenen Bettler, wo sie bis auf 962 steigt, von denen 469 dem hiesigenKanton, 321 den übrigen Kantonen und 172 dem Ausland, vornehmlich den angrenzenden deutschenStaaten angehören.