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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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1852.

Die Durchführung der Bestimmung des Bundesgesetzes über die Heimatlosigkeit, daß die Va-ganten und Bettler in ihre Heimatgemeinde oder ihren Wohnort, und zwar aus Kosten dieserGemeinden zurückgeführt werden sollen, veranlaßte häufige Reklamationen und Korrespondenzen,indem dieser Vorschrift in vielen Kantonen keine Folge gegeben wurde. Die Direktion der Polizeibestand aber um so eher auf der Durchführung derselben, als sie den Zweck hat, den Gemeindenein Interesse dafür zu erwecken, daß ihre Angehörigen sich nicht einem vagirenden Leben ergeben.Es hat sodann die Direktion ein Kreisschreibe,r an die Statthalterämter erlassen, worin denselbenüber das zu beobachtende Verfahren sowohl, als über die Berechnung der Kosten die nöthige An-leitung ertheilt wurde. Noch ist zwar im Allgemeinen nicht bemerkbar, daß der Bettel abgenommenhabe, und nur von dem Statthalteramte Affoltern wird berichtet, daß derselbe seltener gewordenund daß auch die heimatlosen Vaganten ungleich weniger häufig daselbst erscheinen als früher. Amhäufigsten kommt der Bettel noch da vor, wo die Bettler die reichlichsten Gaben zu erwarten haben;daselbst vermehren sie sich trotz aller angewendeten polizeilichen Maßregeln. So beträgt die Zahl derim Bezirk Zürich , namentlich in der Stadt in diesem Jahre aufgegriffenen Bettler 933, von denen430 dem hiesigen Kanton, 303 den andern Kantonen, 200 dem Ausland angehören. Von denerstern fallen auf den Bezirk Zürich 52, Affoltern 25, Horgen 36, Meilen 26, Hinweil 86, Uster 38,Pfäffikon 52, Winterthur 28, Andelfingen 35, Bülach 24, Regensberg 28. Von den Angehörigenanderer Kantone fallen auf Bern 22, Luzern 25, Schwyz 32, Glarus 17, Zug 10, Schaffhausen 10,Appenzell 9, St. Gallen 62, Aargau 68, Thurgau 29, die übrigen 19 vertheilen sich auf dieandern Kantone.

1853.

Ungeachtet der genauen Beobachtung des durch das Bundesgesetz bezüglich aus den Bettel vor-geschriebenen Verfahrens hat sich doch die Zahl der Bettler noch nicht wesentlich vermindert. Sobetrug die Zahl der im Bezirk Zürich , namentlich in der Stadt aufgegriffenen Vaganten undBettler 845, von denen 601 in ihre Heimat oder über die Kantonszrenze transportirt wurden.Unter diesen gehörten 228 dem hiesigen Kanton, 208 andern Kantonen, 165 dem Ausland an.Von denjenigen aus andern Kantonen kamen auf Aargau 40, St. Gallen 22, Schwyz 18, Bern 18,Glarus 17, Luzern und Thurgau je 13; unter den Ausländern waren 106 aus Würtemberg,33 aus Baden.

1854.

Nach den Berichten der Statthalterämter hat der Bettel in diesem Jahre überhand genommen;unter den aufgegriffenen Bettlern befanden sich wieder auffallend viele Würtemberger, gegen welchehin und wieder verschärfter Arrest angewendet wurde. Eine der Hauptursachen des überhandnehmendenBettels ist vor Allem die übel angebrachte Freigebigkeit namentlich gegen sogenannte Haus- undFestbettler, und bei den vom Ausland herkommenden Bettlern scheint ein handwerksgemäßes Be-treiben desselben namentlich von faulen, arbeitsscheuen Handwerksgesellen, verfehlten Literaten undabgesetzten Schullehrern u. dgl. organisirt zu sein, da deutliche Anzeigen vorhanden sind, daß sichsolche unter einander Mittheilungen machen, wo schwache Leute eben diesem Uebel durch ihre Frei-gebigkeit Vorschub leisten. — Die Anfertigung und Einsendung der Tabellen über die aufgegriffenenBettler wurde in diesem Jahr nicht mehr gefordert, da dieselben keinen praktischen Werth hatten.