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Gemeinden fortgesetzt. Da in mehrern Gemeinden sich Mangel zeigten, so hat die Direktion der Polizeisämmtliche in den Gemeinden sachbezügliche Reglemente eingefordert.
1852.
Zu Errichtung von 2 Holzdächern und einer Zündhölzchenfabrik wurde die Bewilligung ertheilt.Es bestehen nun gegenwärtig im Kanton Zürich 18 solche Fabriken. — In den Gemeinden desBezirks Meilen wurde durch das Statthalteramt eine Kontrole über die Reinigung der Schornsteineeingeführt, die darin besteht, daß für jede Gemeinde ein oder mehrere Kaminfeger bezeichnet werden,denen die Reinigung der ihnen zugewiesenen Rauchfänge wenigstens 2 Mal des Jahres bei eigenerVerantwortlichkeit obliegt. Dieselben haben sodann ein ihnen hierfür eingehändigtes Pflichtheft zuführen und dasselbe dem Gemeinderath zur Prüfung vorzulegen, überdieß haben sie dem letztemsofort Kenntniß zu geben, wenn sie bei ihren Verrichtungen etwas Feuergefährliches beobachtethaben. — Die Untersuchung der Feuer« und Löschgeräthschaften fand in 52 Gemeinden statt;dabei wurde einerseits darauf geachtet, ob die früher ertheilten Anweisungen befolgt worden seien, ander-seits wurden da, wo es die Verhältnisse erforderten und gestatteten, neue Anschaffungen oder Verbesserungenangeordnet. 2 neue Saugspritzen wurden von der Gemeinde Hombrechtikon und je eine solche vonden Gemeinden Küßnacht und Hinweil angeschafft. Die Gemeinde Grüningen hat die ihr vom Staateentrichtete Loskaufsumme von Fr. 500 für die dem Staate obgelegene Unterhaltungspflicht der dor-tigen Löschgeräthschaften zur Verbesserung derselben und zu weitem Anschaffungen verwendet. Staats-beiträge für Anschaffung von Spritzen wurden vom Regierungsrath an 2 ärmere Gemeinden imBetrag von je Fr. 200 ertheilt. — Der Entwurf eines neuen Feuerpolizeigesetzes ist ausgearbeitetund kann nächstens dem Regierungsrath vorgelegt werden.
1853.
Es wurde die Errichtung von 7 Holzdachungen und 1 neuen Zündhölzchenfabrik bewilligt.Wegen mangelhafter Feuereinrichtung eines Fabriklokals in Winterthur wurde die Benutzung des-selben bis nach feuerfester Herstellung derselben untersagt. — Da bei den jetzigen Verhältnissen dieFeuerläufer ziemlich überflüssig geworden und dieselben nur unnöthige Kosten verursachten, so wurdensie in mehrern Gemeinden abgeschafft. — Die Untersuchung der Feuer- und Löschgeräthschaften fandin 47 Gemeinden statt und es ergab sich im Allgemeinen, daß der Zustand derselben befriedigend ist.An zwei ärmere Zivilgemeinden wurde vom Regierungsrath ein Staatsbeitrag von Fr. 300 fürgemeinschaftliche Anschaffung einer neuen Spritze ertheilt.
1854.
Es wurde die Errichtung dreier Schindeldächer und einer Zündhölzchenfabrik bewilligt. — DieUntersuchung der Feuer- und Löschgeräthschaften wurde von den Statthalterämtern in 44 Gemeindenvorgenommen; eine größere und wohlhabende Gemeinde, die nur eine Spritze besaß, wurde auferfolgten Rekurs hin vom Regierungsrathe dazu angehalten, binnen angemessener Frist noch einezweite anzuschaffen. In Pfäffikon wurden zwei neue große Saugspritzen von vorzüglicher Kon-struktion angeschafft, die circa 8000 Fr. kosteten; ebenso je eine solche in Küßnacht und in Meilen.An zwei ärmere Gemeinden wurde für gemeinschaftliche Anschaffung einer neuen Spritze ein Staats-beitrag von Fr. 300 ertheilt.