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1855.
An zwei ärmere Gemeinden wurden für Anschaffung von Löschgeräthschasten vom Regierungs-rathe Staatsbeiträge von 200, resp. 150 Fr. ertheilt.
1856.
Da von Kreisschätzern berichtet wurde, daß in den Bezirken Bülach und Regensberg von denGemeinderäthen öfters nothwendige Verbesserungen in Gebäulichkeiten nicht angeordnet werden, sowurden die betreffenden Statthalterämter eingeladen, sich künftig von den Kreisschätzern solchespezielle Fälle mittheilen zu lassen und das Nöthige anzuordnen. Die Handhabung der Feuerpolizeikann im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden. — In einer Gemeinde des Bezirks Uster wurde denjenigen Hausbesitzern, die noch keine Kamine (Schornsteine) haben, aufgegeben, binnenJahresfrist solche herzustellen. In einer andern Gemeinde wurden die feuergefährlichen Einrichtungeneines Hauses aus Kosten der Gemeinde verbessert. — Die Feuer- und Löschgeräthschasten wurden incirca Vz der Gemeinden untersucht und dabei die nöthigen Verbesserungen angeordnet.
1857.
Gebäudeeigenthümer haben in zwei Gemeinden sich an die betreffenden Gemeinderäthe ge-wendet, daß ihre unter gleichem Dache wohnenden Nachbarn zur Herstellung von Kaminen ange-halten werden, und da ihrem Ansuchen nicht entsprochen wurde, so sahen sie sich genöthigt, dieAbhülfe für ihre Beschwerde auf dem Zivilwege zu suchen. — Die Feuer- und Löschgeräthschastenwurden von den Statthaltern in 47 Gemeinden untersucht und die geeigneten Verfügungen er-lassen. Unter den Gemeinden, die gute neue Spritzen angeschafft haben und die sich sonst wegenihrer Lösch anstalten auszeichnen, werden Pfäffikon und Rafz genannt. Zwei ärmern Gemeindenwurden für Anschaffung von Spritzen Staatsbeiträge bewilligt, darunter Sternenberg für zweikleinere Spritzen, die mit Leichtigkeit überall hingebracht werden können. Diese Gemeinde hat auch4 neue Feuerweiher angelegt und 9 schon bestehende verbessert.
1858.
Die Löschgeräthschasten und Blitzableiter wurden regelmäßig untersucht, ebenso fand eine ge-naue Feuerschau, d. h. eine Visitation der Feuereinrichtungen statt und es sah sich die Direkttonder Polizei nur selten veranlaßt, von sich aus einzuschreiten. An einige ärmere Zivilgemeinden wurdefür gemeinschaftlichen Ankauf zweier kleiner Feuerspritzen ein Staatsbeitrag ertheilt. Bei dem imneuen Kantonsspital stattgehabten Brande zeigten sich mehrere Uebelstände bei den Löscheinrichtungen,welche Veranlassung gaben, den städtischen Behörden von Zürich die Anschaffung einiger neuerFeuerspritzen und einige Abänderungen in der Löschordnung anzuempfehlen. — Die Betreibungeiner Zündholzfabrik wurde, weil dieselbe in fahrlässiger Weise stattfand und frühere Mahnungenfruchtlos blieben, dem Betreffenden untersagt. Ueberhaupt zeigte eine Untersuchung, daß die Beauf-sichtigung dieser Fabriken durch die Ortsbehörden an manchen Orten sehr mangelhaft ausgeübt wird.
1859.
Bei der Untersuchung der Löschgeräthschasten durch die Statthalterämter wurden von den letztemdie nöthigen Verbesserungen angeordnet. Die meisten Gemeindsvorsteherschaften gaben sich alle Mühe,die Feuer- und Löschgeräthschasten in gutem Zustande zu erhalten und wo nöthig zu verbessernund zu vervollständigen.