vielem zu urtheilen 77). Die Nachbarschaft Oberwv!hat geübt was der große Rairh, 78); vielleicht früherals er. Wenn diese Fora gewannter, von der Stadtgetrennter Nachbarschaften/ nacht gleichzeitig «ebenem-ander bestanden habe»/ so hat der große Rath später
Fremde eingethürmt. Das SodhauS wurde als Ge-fängniß gekauft. „Wan einer den andern in der Nach-barschaft ußen ladt/ mit Jhme ein Unfuog anzuo-a, sahen / ist in 20 ß. zur buoß verfallen." So vielzahlen die Weiber/ wenn sie einander hinauSsordern.Wer an Festtagen Unfug treibt/ zahlt 2 Batzen.
77) Als Lohn bezog der Schultheiß/ von jedem oder jeder/welche in der Nachbarschaft wohnhaft/ Verehelichten einKleid und ein neues paar Schuhe (vergl. Note 69* *).Auch hatte dieser Rath seine Jnsignien wie der großeRath. Ein «tapferer Jüngling aus der gewaltigenVorstadt" trug das Panner / worauf St. Riklaus ider Weibervogt einen großen übcrgoldten Schlüssel/Bürsten und Srröhl.
*) So eine Hochzeit mag immer hoch zu stehen gekommen sc»n. Der„»ermögliche" vrämigam mutzte akle Nachbar» zu einer „Mor-„gensuvve" laden, oder dre» Gulden zahlen. Act. i r 9 9.
78) Sie hatte einen Fahnen / worauf St. RiklauS/ einSchwein/ ein Fisch / und viele gedörrte Birnen. Mitdiesem Fahne wurde / wer sich gegen das sechste Gebotkverfehlt/ an einer hölzernen Kette zu dem Steinnawenhingeführt / und in Kraft Urtcl der Oberwyler überBord qeworffen. Eine ähnliche hölzerne Kette vomgroßen Rathe her ist noch vorhanden.