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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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führen den Weg. Der Scmvacherbrief (1393) brach«Snbordinarron unrcr die Krieger 89 ), und sicherte vorihrer Roheit Kirchen und Werber. Diese „unser lie.den Frow ze eren."

„ seines Gebrauchs den Schweizern zu. Sie konnten ihre»„Feinden den Oeüerretcher» nicht genug schwere Rei-berei in welcher damahls die Stärke der Armeen be-„stuhnd/ entgegensetzen. Sn hatten wenig Adel; daher„nahmen sie ihre Zuflucht zu der schweren / in dickten„ und tiefen Bataillonen stehenden Infanterie / bewaffne-„tcn sie mit Plcken, Hellcparden jc. Sie blieben mit„ dieser Rüstung gegen deutsche und burgundische Lanzenier„Herrn vorn Schlachtfeld / und hatten die Ehre ein Ori-ginal zu seyn." Die Deutschen rc. von SchulzeH. B d.

89) 1 . Kein Eidgenok soll den andern schädigen/ sondernsollen einander zu Trost kommen. 2 . Wann mit offe-nem Panner ausgezogen wird/ soll olles bey einanderhalten. 3. So jemand vor des andern Haus lauft/und selbes schädigt , soll an Lib und Leben gestraftwerden. 4. Kein Verwundeter soll aus dem Gefechttretten / sondern bleiben / bis die Noth ein End hat.S. Keiner darff plündern bis nach dem Streit. Diegemachte Beut soll dem Haubtmann eingeliefert/ undiedem, der dabey war/ davon sein Theil werden.

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