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führt, den soll man „ze stund an neminen und vom 1501Leben zum Tod an Gnad richten." Dem Abt von Mnrisoll befohlen werden, sein Korn nnd Haber nicht äußertdie Eidgenossenschaft zu verkaufen. Die Ansprechet sollman befriedigen 16 ),
Obgleich diese Verordnung allgemein, somit auchgegen den Kaiser 17 ) gerichtet war, so hatte er dochbewirkt, die schweizer von Frankreich abzuziehen.
16) Abscheid Zug am Mondtag vor Auffahrt.An Maria Magdalena Abend 4503 wurde er von allenOrten ratistzirt, und darüber eine Urkunde ausgestellt.Ob die dem Churfürst von Brandenburg, Joachim l,bewilligten 2000 Mann gegen Nürnberg (Busingerbist. Gemälde rc.) vor oder nach Auffahrt fallen,wissen wir nicht.
17) Gegen den die gesammte Eidgenossenschaft verdächtig wor-den , daß sie ihm Gift beygebracht habe „ in ClausenRingen fach." Sie ließe ihm durch ein eigens abge-ordnete Gesandtschaft verdeuten, daß der Graf Matschrind fein Anhang solches erdacht und zu verantwortenhabe. (Abfckeid Zug 1502). Ob es darinn gleichheißt „ der Fürst von Oesterreich rc. rc." und 1471 einHanS von Matsch wegen dem Prettigau rc. unterhan-delte, so meinen wir doch, eS seye hier der Kaiser selbst,als Fürst von Oesterreich , gemeint, weil sonst keinerlebte. Im gleichen Jahre giengcn wieder Boten an ibn,daß er die vier Städte am Rhein und den Schwarzwald ein offen Schloß heiße, oder man wolle die Briefe hinaus.