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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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tttrt» spätern 213) Behauptungen folgerecht zu seyn/Kirchenvcrordnungen ftuen eben so nichtig. Vergeblichbemühte sich der Pabst, ihn wieder für die Kirchezu gewinnen 214). Er sah in diesem Schritt nur römi-sche UntcrhandlungSkuust, machte nun in 67 Punk-ten seine Lehre bekannt / worauf nach darüber abgehak-tener Disputation 2t5) die Obrigkeit zu Zürich be-schloß/ daß ferner in ihrer Stadt und Landschaft nichtsgelehrt werden soll/ als was aus der heiligen Schriftbewiesen werden kann. Auf die Theorie kommt die Praxis.Die Prediger des Evangeliums bestiegen nun in Peltzrockund Degen 216) die Kanzeln; die Messe wurde abge-schaft / und die ehrwürdigen , heil. Vorstellungen un-seres ErloserS/ seiner Mutter/ seiner Jünger / und allerum den anderthalbtauscnd jährigen Glauben hochverdien-ter Männer alS Götzen aus der Kirche gcworffen 217).

213) Wegen dem Bibellesen.

214) Durch ein Breve vsm 23. Jänner 1523.

215) Schaffhausen ausgenommen nahm kein Kanton Theildaran. Auch an einer spätern nicht.

216) Der Antistes Bullinger selbst. Luther wirft vor / daßnicht die geringste Vorschrift für die Klcidertracht derKirchendiener war. Festpostill an St. Johanndes Täufers Tag §. 2.

217) Zwinqli selbst hat gewünscht „ der Handel mit den Gö-tzen beschehen,wäre erspart worden." Akten der Zür-cherd isp utation.