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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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471
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Mauern der Stadt; der Einiger schlichtete HauSzwisteund kennte kleine Bußen auflegen; die Werkstatt derGermer gehörte der Stadt; so die Fleischbank 128)/und die Fischerstellen 129). Die Waldungen warendurch Baunwarte beaufsichtigt/ das Getränk durchden Ohmgeldner 180 ), die Feuerheerden durch Feuer-schauer 131). Gute Ordnung war im Korn- undAnkenhause 182). Ein eigenes großes Schiff (Na-men ) war für Holz - und Steinlasten zu jedermanns

428) Die Fleischspeisen wurden von 4 Schätzern bestimmt.RalhSprot. 4565. Fleilchschatzung Von 4559. DaSKalbfleisch um 5 Angster. Kein Kalb/ das nicht dreyWochen alt, soll gemetzget werden. A. a. O.

429) Die Gerber zahlten 4 Pf.; die Mezgcr (8) 2 Pf.jeder; von einer Fischerstelle 1 Gl. Jeder Bäck 1 Pf.Seckelmeisterrechnung 4512. Müller und Bäckermusten anlobcn/ von auf unserm Markt gekauftemKernen das Jmmi zu geben. 4535. Die erste Fischer-ordnung ist von 4550. Aus dieser Zeit ist der heurigeHechtdrunnen/ wo noch das Größemaaö für die zu ver-kaufenden Fische zu sehen.

430) Ohne ihm anzuzeigen und Rechnung davon zu gebendurfte kein Wirth Wein anstechen. A. a. O. 4537.

434) Jede Nachbarschaft hatte einen eigenen. RalhSprot.4551. Löschwerkzeuge angeschaft. Bauamtsrech-»i u n g. 4593.

432) In jenen, sollen weder hiestge noch Fremde vor 9 Uhr