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4 (1824) Die Geschichten der Stadgemeinde Zug / von Franz Karl Stadlin
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ben oft 17o), wacht sie über Rechte 171) mid Eigen.

(Bd. III. S. 189.) zu Zug tageten, wurden von derStadt gastfrei) gehalten. Rathspro t. 168 9.

170) AIS sie dem Aufietn Amt nicht zugeben wollte, daß eSein LauS kaufe für den Ammann aus den Gemeinden.RathSpro t. 16 46.

171) Die zu Rüti werden 1613 erneuert. Man sollte meinendieser Akt wäre einzig für Rüti errichtet, so sorgfältigist die Bewirthschafrung dcS Bodens, der Waldungen,Straßen :c. bedacht, die Stadt, oder der Zwinghccr innichts, als daß er von jedem zu Rüti alle Jahre (an derHuldigung ) 2 Schl. und 1 Huhn zu ziehen habe. A. a. O.Mit Lnzern, Uri und Schwyz vereinigt sich Zug (1625),der Landvogt zu Baden soll die Probstey Zurzach mitdem mit verbundene» Kanonikat zu vergeben haben, underequiertcn, ungeachtet der Protcstation des Bischofs,den Spruch. Sckloßarchiv zu Baden. Wie 1626Baar von seinen Pflichten gegen die Pfarrkirche der Stadtsich looS gemacht habe, wissen wir nicht. Unter Buf-seSandrohung wird 1645 den Rischern verbotten, den vomJunker zu BuonaS errichteten Iahrmark zu besuchen.A- a. O- ES laßt 1695 der Rath von denen daS Frey-amt regierenden Orten das Recht bestätigen, imMuri»und Meyenberger Amt für den Bedarf des KaufhausesFrüchten kaufen zu dürfen. In die Sust zu Chaamhänqt der Rath 1655 eine Tariftafel, zu Rüti werden1679 Kauffertigungen unter obrigkeitliche Aufsicht ge-stellt. RathS prot. ES wird nicht zugegeben, daß derAmmann Fehlbare gegen Markt - und Meßordnung ab-strafe, und daß daS äußere Amt bey Auötheilung der