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thum 172 )/ Über das Wohl ihrer Unterthanen 173 ),
Sckmtzengaben abgeordnete Aufseher habe (Raths».1680)/ beharrlich übte sie das Recht des ersten Un-tersuchs (Präkognition) in Kriminal - und Malcfizsa-chen bey ihren Unterthanen, und wie« als Neuerungdie Zumuthung des äußern Amts zurück / neben denenin der Stadt in Kriminalfällen einen Examinator zusetzen. ES scheint die Sache sey 1660 aus eine Kon-ferenz nach Luzcrn gezogen worden/ nachdem von derStadt den Gemeinden nicht einmahl eingeräumt wer-den wollte am Untersuch theil zu haben , wenn einerder ihrigen gefangen sitze. A. a. O. ES nahm der Rathnicht an/ daß Stadt und Amt Mandate jn den Dog-teyen bekannt mache. „Der Ammann seyc nicht zu un-serm Landvogt gesetzt (RathSvrot. 1681)"/ undließ 'auch nicht zu / daß das äußere Amt an außeror-dentlichen Gesandtschaften theil nehme. RathSp.1645. ES behaltet sich 1652 die Stadt die Wahl desPflegers der Kapelle zu Hvlzhüscrn vor ( a. a. O.),erlaubt (1637), die Sagmühle an der Aa zu bauen,der Besitzer soll dem Baumeister wohlfeiler sägen alsandern / und so er verkauft/ habe die Stadt daS Zug-recht. A. a. O.
172) Als 1611 die Bauern zu Steinhaufen mit ihrem Pfar-rer stritten, wurde erkennt, daß die Steinhäuser beyAbgang ihrerS Pfarrers nicht für den Dekan sondernvor Rath kehren sollen. RathSprot. Wie war eSmöglich, wenn dieses Aktenstück und die RathSverhand-lung'vo» 1668 bekannt waren, so lange um das Kollatur-recht zu hadern (Bd. n. ©.319)? Die Walchwyler