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Chronologischer Auszug der Geschichte von Frankreich : worinnen nicht nur dieselbe vom Ursprung der Monarchie an abgehandelt, sondern auch das Merkwürdige von andern Völkerschaften erzehlet wird / Aus dem Französischen des Herrn Präsidenten von Hainault, übersetzt, von Carl Friedrich Tröltsch
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Dritte Königliche Linie

Denkwürdige Begebensieiren unter Lcrrln V.

Es war Zeit dem Mißbrauche der Regentschaften, welche das Königli-che Ansehen verschlungen , ein Ziel zu setzem Unter der ersten und zweytenLinie war der König erst im 22. Jahre grosjährig, und wahrend seiner Min-derjährigkeit wurden alle Urkunden mir des Regenten Siegel ausgefertiget.Diese Gewohnheit war auf die Meinung gegründet, daß der König vorseiner Krönung nicht König war , und solche Krönung wurde' vom Regen-ten so lang als es möglich war, aufgeschobene Wir nehmen auch wahr/daßsogar unter der dritten Linie, wo die Gewalt der Regenten sehr gefallen war,die Könige ihre Prinzen bey ihren Lebzeiten krönen liefen, um sie wegen ih-rer Lande, die die Gewalt des Regenten in Gefahr setzte, sicher zu stellen.Diese Materie ist zu reich, als daß wir solche in ihrem ganzen Umfang vor-tragen könnten, und wir wollen uns mit einigen Anmerkungen begnügen.1.) Die Regent-und Vormundschaft waren von einander unterschieden, undliefen nicht in einer Person zusamm, wie z. E. Carl V. die Vormundschaftseines Sohnes, seiner Gemahlin der Königin, die Regentschaft aber denenHerzogen von Burgund und Borwbon auftrug.- Die Königin Bianca,Ludewigs des Heiligen Mutter, war die erste, welche diese zwey Stellen zu-gleich hatte, die man jederzeit unterschied, aber nachdem nimmermehrtrennte- 2.) Die Könige haben wegen der Regentschaft in ihren Testamen-ten Vorsehung gethan, und ihre Verfügungen sind befolget worden. Z.)>Carl IX. hat am ersten seine Grosjahriqkeit feyerlich bekannt gemacht. 4.)Philipp der Kühne hat unter unsern Königen am ersten einige Verordnung,wegen der Regentschaften einführen wollen ; eine davon kam, da er noch inAfrica war, zum Vorschein, die andere aber bey seiner Zurückkunft, und erwollte, daß nach denselbigen sein Sohn im 14. Jahre grosjahrig seyn sollte.Diese Verordnungen aber hatten nach seinem Tode kein Ansehen, so garCarls V. seine wurden wahrend Carls VI. Minderjährigkeit angefochten,,welcher seines theils zwey den Verfügungen des Königes seines Vatkers ge-mäss Erklärungen bekannt machte , die endlich die beständige Richtschnur'unsers iLtaacsrechtes, in diesem Puncte geworden sind..

1376.77;.

Der berühmte Prinz von Wallis starb den 17. Jul. 1z76.iin46.Jah-re seines Alters. Die Engelländer nennten ihn gemeiniglich den schwar-ten Prinzen , weil seine Waffen von der Farbe waren.Er besaß, sa-

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