xvn. 8«ulum. III. c-k». Vom Kirchen-Regi'mente.
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I.OVIV8, v. XIKIKILKXliMNV8, Senior zu
Thoren, und viel andere aus Poluisch-Preusscn. DieCurländischen und Königsbergischen Ikeologi sind et-was späte darzu gekommen.
Die vorgeschriebene Methode des Lolloguii war/daß man nicht ciiipmiren, sondern nur ekele; und anli rkele» glimpsiich gegen einander halten solle / daherman es auch krsrernam collarionem und Lolloguiumckaritakiuum betitelt»
Ehe die 8 esiloner angieugen / gab es unter den Lu-theranern viel Streitens wegen des LIencKi nomims-li« gegen die Resormirtcn, und man beschloß auch,Q^blXIVKI wegen vieler Ursachen/ und sonderlich,weil er sich zu den Reformirten hielt, nicht in ihrer
blinder Furcht und Ehrerbietung zu behalten : so mü-ßen sie doch vielfältig aus der Erfahrung lernen, daß essich nicht mehr so, wie in den vorigen Zeiten, thun lassenwolte.
Als sich die kepubligue Venedig dißfalls, nach desPabstes Meynung, zuviel heraus genommen Hatte, wardzwar, wie schon aus dem obigen bekannt, mir den Bann-Strahlen auf sie loß gedonnert, allein sie ließ sich nichtsabschrecken, ihr Recht, so sie auch gegen die Geistligkeitzu exerciren hätte, mit wichtigen Gründen zu behaupten.Sie siellekc durch eine öffentliche von dem Hohen Rathunterzeichnete Schrifft vor, daß sie zwar in kleinenVerbrechen den Geistlichen ihre lurisäiÄion gelasisen härte, die groben Laster aber habe ste steh vor«
Gcsellschaffr zu leiden; welches denn schon ein schlech- behalten zu bestraftn, weil solches die Sicherheitrcö Vertrauen unter einander erweckte.
Der Seliillncn wurden in allem XXXVI. gehalten,darunter die ersten XVII. in ziemlicher Bescheidenheitfortgicngen. Folgends aber kam man harter an ein-ander, und erhoben sich allerhand Klagen, wobey es anbittern und siachlichten Worten nicht fchlete, dadurchdenn endlich alles Vertrauen wegsiel, und der Cvngreß, wie ordentlich in dergleichen zu geschehen
des gemeinen Wesens, und das hohe Ansehen ih-res obrigkeitlichen Annes erfordere, c)
Man erwieß, daß die Macht des pabstes nichtumnnschranckr wäre, noch sich aus alle Materienerstrecke, sondern ste sey an den gemeinen Nutzenin der Barchen gebunden, und müsse sich nachdemGöttlichen Gesetze richten. Ingieichen kommeihm keine weltliche Herrschaffr über d-e Christensruchkloß ablief. - /.zu, sondern er habe nur in geistlichen Dingen, und
Man saget, es habe der Bischofs von Samogiliechwas die Erbauung bcrrissr,^ sprectwn, nrrd weilda er die Hologo; aller Partheyen beurlaubet, gc- cr^auch, wie andere Menschen fehlen könne, sosprochen : Gehet hin in alle Welt, und prediget müsse man^ cl-stzelt stene^AttsPruche^zuforderst
das Evangeliuin aller'. polckcrn. 3 )
4 . Das Loüocpiium zu Rheinfels,Anno 165 r. da derLand-Graf Ernst von Hessen-Rheinfels, nckst seinerGemahlin, einer gebohrnen Gräfin von Solms, imBcgrif waren, zur Römisch-Catholischm Religion zutreten.
ex3minircn,dainit man nicht mit ihm sündige, 0 -der ihnr einen blinden Gehorsarn leiste, und derglei-chen mehr. ch
In Franckrcich verboth und verbrannte man nichtnur alle Bücher, wache die Macht des Pabstes zu hocherhoben, dergleichen des IO. Buche «le rs-
Von Papiftischer Seiten war die Haupt-PersonSc regi; iuikmuione, e) ingleichen des LardinalSV^bLUI^^VS ^/e6b!V5,ein Capuciner, welchem Trae.chtcle poceüace ?onllllc,s IN iecu-
noch andere von seiner Religion an der Hand sinn-ß/ubusch) dem Bliche pocesigke honnkci; g)
den. Lutheraner waren Mei'.tzer, «^aberkorn und ferner des 8 V-ZKLX clefenlloni lläe, c-ckoiicss
Happel, welche aber nichts ausrichteten, noch verHin-Koncra LnZIig- kegem, des zesutten 8 ^d; l^Kkedl .1 l».dern konten, daß der von dem Land-Grafen gefaffte ^o cie pocettsw I'om.6cis,b) u^d andern geschchm,Vorsatz nicht wäre vollzogen worden, und seine Ursa-!dern behauptete auch gegen den Laro.'nal sLK^OdliVblchcn darüber an den Freyherrn von Borneburg her- andere, daß dem Pabste weder wassm zu
aus gegeben Hätte.
- Gegen crmeldete Ursachen, und der Jesuiten Prah-len, sind unterschiedene Schafften von LutherischenHwoIogis anS Licht gekommen, worunter sonderlich v.10 . V 0 K 8 MLI kurtzes Bedencken über Land-Graf Ernstens krirtzen Fragen undV^l 6 ^dll)i Schutz-Rede gegen die Mber-Rheiuischen Jesuiten zü mercken. b)
XIV.
Was ist von der Gewalt der Römisch-Ca-tholischen Obrigkeit in Kirchcn-Sachenzu belnercken?
Ob wohl diePäbsie nachMögligkcit suchten,ihr prae-tenciirendes gksolures Ansehen in der Kirchen zu behaup-ten, und die ihrer Religion zugethanen Obrigkeiten in
fuhren, noch sonst weltliche Herrschafsc zukom-me. Denn das Reich Christi sey nicht von dieserwelc rc. i)
Was es wegen des luri; Kegaligs, wie es genenuetwird, zwischen dem Könige in Franckrcich und dem Pab-sie vvr Handel gesetzt, wird unten im V. Capitel dieses8-cul, am besten erzchlek werden können. Hier ist nurkürtzlich zu erinnern, daß das lu; XegsUse ein solchesRecht ist, krasst dessen der Bönig in Frankreichdie Einkunssre der v^csiuen Srrssre in seinen Lan-den so lange genießet, bis ihm der neue Ery-Bi-schoffoder Bischsss den Evd der Treue geschwo-ren, auch indessen gewisse Personen ernennet, wel- che
-) Hartkiischs -Preußische Kirchen-tzlstvrie. Üb. lv. c. 6.KL 6 L>IV 0 l. 8 clV 8 kiL.eccl.SI-uoll. IW. I. v. U.
L. s«. 17 . -r. p. 68 A. b) I4L0LLVS I. r. L. 2 - k- l> üqq. '
U. Theil.
c) Viä. sp. rund. ibiä.-r. i. p. 9z. scc,. d) Vid. krspgtik.-rkeologor. Vcnecvr. coniri inrcrd^dlum kapsleKVH 4 I. c. p. 99. e) LIIV^Ll. eonein. lib. z. f) V/z8-
8OL ea kik. äe Uouis XIII. p. 86. s--;^. x) 8umms sÄ- r.k-culr. ?^r,s. contrs librum. k)
i) VVk^LIX dik.üoVIL XIII. x. 49 .6Ii.XIV1LtOrt0VL.