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Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
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!. Fortsezung von »7gi. bis 17z;.

Volks sich zur Annehmung des Christlichen Glaubensbequemet und die Taufe empfangen haben. Gleichju Anfange ihrer Regierung ließ sie folgende Ukaseoder Verordnung öffentlich bekannt machen:

Wir Anna von GOtteS Gnaden Kayseri i undSouvcraine Beherrscherin von ganz Rußland, rc.Nachdem wir den Thron des Rußischen Reichs bestic-i,gcn, so haben wir uns aus einem rechtmäßigen Eifervor das göttlicheGesez besonders fleißig angelegen seynlasten, die wahre Christliche Religion der Oricntali-schen Kirche, und übrige zum Lobe und Ruhme GOttes Hergebrachten Lehren zu schützen und zu erhalten.In Absicht besten befehlen Wir demnach auch demgeistlichen regierenden Synodo, kraft der ihm oblie-genden Pflicht, fleißige Sorge zu tragen, damit alleunter unserer Botmäßigkeit und (Gewalt stehendeChristen,das göttliche Gesez halten,denen von unsermHeilande uns zu unserer Seligkeit gegebene»» allerhciligsten Sacramenren, auch andern von der heiligenKirche verordneten Satzungen sorgfältigst und mitGottesfurcht nachleben,zu Verrichtui»g des Gottes-dienstes an Sonn- und Festtagen die Kirchen fleißigbesuchen, und während dessen in den Kirchen sich fit-sain und andächtig aufführen. Anbey aber sol manauch trachten, die uns unterthänige verschicdcne un-christliche Nationen, wie auch die sich aus Unwiffcn-heit der heiligen Kirche widersetzende Raskolnickenmit Lehren und Ermähnen zur Gottesfurcht undWiedervereinigung mit der heiligen K»rche zu brn»-gcn, Gottes-Und Armenhäuser, welche entwederaus Armuth oder aus sonst einer andern Ursache inVerfall gerathen, zu renoviren, und mit allen-thigen Sachen zu versorgen. Schulen sollen nachdem geistlichen Reglement angeleget, desgleichenauch mit allen nöthigen versehen werden, und isthierbey vornehmlich dahin zu sehen, daß darin guteAufsicht und Ordnung gehalten werde. Die inunserm Reiche verordneten Proceßioncn und Dank-gebete, an unserm und unserer Familie NamenS-oder sonst andern bestirnten Tagen, wie nicht wem-ger die zum Gedächtnisse unserer selig verstorbenenVorfahre»» bestnnte Gebete, sollen unausgesetztbeobachtet werden. Zur Zeit von GOkt über unsverhängter unterschiedlicher Strafen, sol man GOttden allergükigsten, um Abwendung besten gerechtenund gestrengen Zorns, mit Bitte, Geber in Demuth,Furcht, ^auch in nach Gutbeflnben auferlegtenFasten, nach dem Beyspiele der Niniviten «muffen.Bey allen dergleichen Proceßionen und Geltenaber, sollen die Bischöfe mehrerer Verherrlichungund guten Exempels halber zugegen seyn, dabeyauch selbige mir Gottesfurcht und guter Ordnung,ohn etwas auszuleffen, de>gestalt sollen verrichtetwerden,als es vordem bey Lebzeiten Ihro Ma,r,i».l

unseres Großvaters und Vaters damit ist gehaltenworden. Es sollen auch nach Gutbcßnden desScnatS, denenselben allezeit ein Senator undzweenc anderes Amtö aßlstlren. Ueber alles diesessol der regirende Synodus eifrist halten, ,n welchenaber einige Verbesserung zu machen nöthig, das soluns vorgestellet, und alsdenn unser Befehl darübererwartet, auch vor alles fleißig gcsorget werden, wa-zu mehrcrm Lobe und.Ehre des Almächtigcn GOt«

, tcS gereichet, dcrselbige, welclwr als König allerKömge uns den Scepter des Rußischen Reichs ge.geben, nehme unsere vor besten Ehre und Lob tra«gcnde Sorge, nach seiner unaussprechlichen Barm-herzigkeit gegen das menschliche Geschlecht, inGnaden auf, und gebe unserm ganzen Reiche unduns Friede, Glückseligkeit, auch Gesundheit undalles gute. Diese unsere Ukase sol von dem Senat,in unserm ganzen Reiche, durch den Druck kundgethan werden. Das Original ist eigenhändig von,,Ihro Karger!. Majestät unterschrieben. Gegebenin Moscau den »7. Merz i7zo. o)

Das folgende Jahr richtete sie eine neue besondereRirrer-und iLaderreir-Acadeime zurlloscauauf,vor die von Adel aus Rußland Est- und Urständ, dadieselbigen vom i zten bis in das achtzehnte Jahr,in allen adclichen Künsten und Wissenschaften sollenunterrichtet werden, und man also e,ne Baumschulehaben möchte, dar»» nützliche Glieder des StatSgezogen würden. Wie denn diese Akademie zweyJahre hernach, auf Z2;. junge von Adel stark ge,wesrn ist, davon zvc>. im Cabetteuhause gewöhnethaben, und mit allem nöthigen Unterhalte versehen,allerseits auch in den ihnen zukommenden Künstenund Wissenschaften, die einem von» Stande volkem-men machen können, unterrichtet worden sind. p)Dergleichen Cadettenacadenue ist auch nachgehendS»7Z2. zu Petersburg angeleget worden, g)Nachdem auch im Jahr »7Z2. der Archiman-drit von dem Iwanowsklschcn Kloster zu Astrackan,LTNcodemus Lenkejewiz, dem Synodo zuMoscau vorstellig gemacht, was Massen nach gesche-hener Tauffe Perri Taischim und vieler Lalnm-cken, welcher er selbst bcygewehnet, es nöthig-re, daß daselbst zur Unterweisung CalmuckischerKinder, eine Schule aufgerichtet würde, »n welcherdieselben nebst freyem Unterhalte, in der Rußischenund Calmuckischen Sprache und »n den Glaubens-lehren>»tcn unterrichtet, und dadurch folglich zuweiterer Bereaiung, der mcht we,r vorn besagtenKloster an dem Flusse Lulurrowa ihr jährlichLager haltenden Calmucken, Anlaß gegeben we den:

0) Fortgcicztr Samlunq von A und N- T- «ä-». ra »»».. tio. zrurcp^e^m - ,-;2 orr zs..T- l> Zoo-S»-»-Gelehrre K'runz. »7Zr.