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!. Fortsezung von »7gi. bis 17z;.
Volks sich zur Annehmung des Christlichen Glaubensbequemet und die Taufe empfangen haben. Gleichju Anfange ihrer Regierung ließ sie folgende Ukaseoder Verordnung öffentlich bekannt machen:
„Wir Anna von GOtteS Gnaden Kayseri i und„Souvcraine Beherrscherin von ganz Rußland, rc.„Nachdem wir den Thron des Rußischen Reichs bestic-i,gcn, so haben wir uns aus einem rechtmäßigen Eifer„vor das göttlicheGesez besonders fleißig angelegen seyn„lasten, die wahre Christliche Religion der Oricntali-„schen Kirche, und übrige zum Lobe und Ruhme GOt„tes Hergebrachten Lehren zu schützen und zu erhalten.„In Absicht besten befehlen Wir demnach auch dem„geistlichen regierenden Synodo, kraft der ihm oblie-„genden Pflicht, fleißige Sorge zu tragen, damit alle„unter unserer Botmäßigkeit und (Gewalt stehende„Christen,das göttliche Gesez halten,denen von unserm„Heilande uns zu unserer Seligkeit gegebene»» allerhci„ligsten Sacramenren, auch andern von der heiligen„Kirche verordneten Satzungen sorgfältigst und mit„Gottesfurcht nachleben,zu Verrichtui»g des Gottes-dienstes an Sonn- und Festtagen die Kirchen fleißig„besuchen, und während dessen in den Kirchen sich fit-„sain und andächtig aufführen. Anbey aber sol man„auch trachten, die uns unterthänige verschicdcne un-„christliche Nationen, wie auch die sich aus Unwiffcn-„heit der heiligen Kirche widersetzende Raskolnicken„mit Lehren und Ermähnen zur Gottesfurcht und„Wiedervereinigung mit der heiligen K»rche zu brn»-„gcn, Gottes-Und Armenhäuser, welche entweder„aus Armuth oder aus sonst einer andern Ursache in„Verfall gerathen, zu renoviren, und mit allen nö-„thigen Sachen zu versorgen. Schulen sollen nach„dem geistlichen Reglement angeleget, desgleichen„auch mit allen nöthigen versehen werden, und ist„hierbey vornehmlich dahin zu sehen, daß darin gute„Aufsicht und Ordnung gehalten werde. Die in„unserm Reiche verordneten Proceßioncn und Dank-gebete, an unserm und unserer Familie NamenS-„oder sonst andern bestirnten Tagen, wie nicht wem-„ger die zum Gedächtnisse unserer selig verstorbenen„Vorfahre»» bestnnte Gebete, sollen unausgesetzt„beobachtet werden. Zur Zeit von GOkt über uns„verhängter unterschiedlicher Strafen, sol man GOtt„den allergükigsten, um Abwendung besten gerechten„und gestrengen Zorns, mit Bitte, Geber in Demuth,„Furcht, ^auch in nach Gutbeflnben auferlegten„Fasten, nach dem Beyspiele der Niniviten «muffen.„Bey allen dergleichen Proceßionen und Gelten„aber, sollen die Bischöfe mehrerer Verherrlichung„und guten Exempels halber zugegen seyn, dabey„auch selbige mir Gottesfurcht und guter Ordnung,„ohn etwas auszuleffen, de>gestalt sollen verrichtet„werden,als es vordem bey Lebzeiten Ihro Ma,r,i».l
„unseres Großvaters und Vaters damit ist gehalten„worden. Es sollen auch nach Gutbcßnden des„ScnatS, denenselben allezeit ein Senator und„zweenc anderes Amtö aßlstlren. Ueber alles dieses„sol der regirende Synodus eifrist halten, ,n welchen„aber einige Verbesserung zu machen nöthig, das sol„uns vorgestellet, und alsdenn unser Befehl darüber„erwartet, auch vor alles fleißig gcsorget werden, wa-„zu mehrcrm Lobe und.Ehre des Almächtigcn GOt«
, tcS gereichet, dcrselbige, welclwr als König aller„Kömge uns den Scepter des Rußischen Reichs ge.„geben, nehme unsere vor besten Ehre und Lob tra«„gcnde Sorge, nach seiner unaussprechlichen Barm-herzigkeit gegen das menschliche Geschlecht, in„Gnaden auf, und gebe unserm ganzen Reiche und„uns Friede, Glückseligkeit, auch Gesundheit und„alles gute. Diese unsere Ukase sol von dem Senat,„in unserm ganzen Reiche, durch den Druck kund„gethan werden. Das Original ist eigenhändig von,,Ihro Karger!. Majestät unterschrieben. Gegeben„in Moscau den »7. Merz i7zo. o)
Das folgende Jahr richtete sie eine neue besondereRirrer-und iLaderreir-Acadeime zurlloscauauf,vor die von Adel aus Rußland Est- und Urständ, dadieselbigen vom i zten bis in das achtzehnte Jahr,in allen adclichen Künsten und Wissenschaften sollenunterrichtet werden, und man also e,ne Baumschulehaben möchte, dar»» nützliche Glieder des StatSgezogen würden. Wie denn diese Akademie zweyJahre hernach, auf Z2;. junge von Adel stark ge,wesrn ist, davon zvc>. im Cabetteuhause gewöhnethaben, und mit allem nöthigen Unterhalte versehen,allerseits auch in den ihnen zukommenden Künstenund Wissenschaften, die einem von» Stande volkem-men machen können, unterrichtet worden sind. p)Dergleichen Cadettenacadenue ist auch nachgehendS»7Z2. zu Petersburg angeleget worden, g)Nachdem auch im Jahr »7Z2. der Archiman-drit von dem Iwanowsklschcn Kloster zu Astrackan,LTNcodemus Lenkejewiz, dem Synodo zuMoscau vorstellig gemacht, was Massen nach gesche-hener Tauffe Perri Taischim und vieler Lalnm-cken, welcher er selbst bcygewehnet, es nöthig wä-re, daß daselbst zur Unterweisung CalmuckischerKinder, eine Schule aufgerichtet würde, »n welcherdieselben nebst freyem Unterhalte, in der Rußischenund Calmuckischen Sprache und »n den Glaubens-lehren kö>»tcn unterrichtet, und dadurch folglich zuweiterer Bereaiung, der mcht we,r vorn besagtenKloster an dem Flusse Lulurrowa ihr jährlichLager haltenden Calmucken, Anlaß gegeben we den:
0) Fortgcicztr Samlunq von A und N- T- «ä-». ra »»».. tio. zrurcp^e^m - ,-;2 orr zs..T- l> Zoo-S»-»-Gelehrre K'runz. »7Zr.