Buch 
Unpartheyische Kirchen-Historie Alten und Neuen Testaments ... / [Johann Georg Heinsius]
Entstehung
JPEG-Download
 

1520

IV. Fortsetzung von 1-746. bis 1750.

dacht ist, läßt sich weder durch den vielfältigen M'ß s Hr. Ioh. L omas Haupt, Königl. Preußiebrauch des öffentlichen Gottesdienstes, welchen rr,scher Kirchen und Schulen-Inspector zu Tc «pl.ir,

bat in seinen Lhoolo^rsoh«.,, <uodar.ten, von ci»cin Schöpf">rgs-Fojre, welche zu Berlin >748in 8. von l r Bog. gedr. worden, vor billig ge-

bey andern wahrnimt, noch durch die Verächterdesselbigen abhalten, denen von GOtt und derchristliche Kirche geordneten S onn - und Festlagen

zu gewöhnlicher Zeit beyzuwohnen, und an dcnselbeiss halten, daß in der christlich« Kirche jährlich ein Fcstdem volkommensten göttlichen Wesen nicht allein gefeyrct würde, an welchen man das Andenckcn derseinen innerlichen, sondern auch äuserlichcn Gottes-^'grossen Veränderung, da das Nichts durch die Ach

dienst zubewciscn

Wegen der Zeit des Gottesdienstes in Ansehungder Sonn und Festtage ist sonst eben nichts sonder-liches merkwürdiges in der Evangelisch. LutherischenKirche seit denen letzten ; Jahren von 1746»>750.vorgefallen, als wie zwischen den Jahren 1741-1745,da wegen der Öfter Feyer so viele Bewegungen cnpstanden, und mancherley Schriften dadurch ver

macht des Schöpfers zu etwas geworden, am erstenTage des Herbst Monats (welchen Tag der Versassser p. izi. vor den Geläuts . Tag der Welt hält)wie ein anderes hohes Fest z Tage nach einanderfeyerlich begicngc, die Schöpfungsgeschichte nachMosts Erzählung erklärte, die Ehristen zu einer auf-merksamen Betrachtung der sichbarcn Werke dcrWelt,woraus der unsichbare Schöpfer deutlich kanerkanntanlasset worden, doch hat man einigermascn zu mer->werdcn, anrcitzke, und sie aufmunterte, Gi)tt alsken, daß aus der not y) angeführten dlliuijchott den Baumeister dieses unermeßlich grossen Wcltgc-neuen Kirchenordnung, im andern Theil unter denwbaudcs, wegen seiner an demselben bewiesenen gros-sen Titel, welcher von den (6otteZ0rcnst in bersten Weißheit, Allmacht und Güte zu lobcu uuv zu«^tadt und aufdcm Lande handelt, aus den vor-,preisen. Er wundert sich auch, daß noch niemandanstehenden Verzeichnisse derTage, wclchealleIahrjvor ihm ein solches ^ ohopsungs-Fest in Vorschlagfenerlich begangen werden sollen, erhelle, wie in dei^gebracht habe, welches anjctzo desto eher zu bewerck-Stadt (Um und in derselben Gebiete, daß F'.jr stelligen sey, da lins der Schöpfer wincke, beydemder Hcimsichung U 7 ana und darlNichaet.öbst,herannahenden Abende der Welt, scme Wcrcke,ehenicht wie in andern Evangclischlutherischen Ländern, sie mit Feuer verbrannt und verwandelt werden,als besondere Feste pflegen gefeyrct zu werden; son- besser wahr zunehmen, als bishcro geschehen. Da-

dern an statt dos kNichaostssestes wird in der or-dentlichen Predigt nur von den Engeln gehandelt;nebst den Apostcltagcn aber werden eben die Feste,die inOber Sachsen gewöhnlich sind, auch in derStadtUlm, und in ihren Gebiete gcfeycrt b). So »st auchetwas sehr löbliches, daß in der Stadt Ulm und

derselben Gebiete jährlich auf dem Sonntag Oeiil.iwcgen besserer Beobachtung des äuserlichcn Goioder l.!>ct.ire ein besonderes Sabbats-Fest gchab diensteS, und der Sonntags, oder Sabbats-F

hingegen man das LNichaebs Fcst unterlassenkonte, weil es bald auf das Schöpfung- Fest fol-gen würde

Sonst aber haben auch zu neuern Zeiten hoheObriakcitcn in der Evangelischluthcrischen Kirche ih-re rühmlicl-e Sorgfalt durch löbliche Verordnungen

Gottes-Feyer

te», und an demselben von dw ^onkitagol'eckc- an den Tag gelcget. Ihre königl. Au>j. in Schwe-lung in allen Predigten ausführlich gehandelt wird den Fticdrleb glorwürdrgstcn Andenckcns haben un-c). ter dem 28. May 174s. eine besondere Verordnung

In des Hin. I). kaumZrrten; priini; linci, bre- drucken, und solche m allen Kirchen ihres König«uiarii anriguicalum Lliristisnarum, in ulum 5 cbo!.,- rcichs öffentlich kund machen lassen, unter der Auf-rum luarum clnÄb, zu Halle 1747. in 8. auf7 Bog. schrift: Il)io könrg?. LNajest. gnädige ^orstel-gcdr. werden im andern Cap. die zu den Gottes-,!nng und Warnung ä) an die gesanimten Un-dienstlichcn Uebungen in der ersten christlichen Kir.-tcrt Kanon des Deichs, wegen gehöriger Fop,che ausgesetzte Tage durch alle Monate des Jahrs, rang der ?onn - und hoben Festtage. Auch mnach ihrem Ursprünge, Absichten und Einrichtung einem besondern gnädigsten Rcscript an das Consi-von neuen beschrieben, daraus man wenigstens er« storinm zu ^rockboim unter eben dem 28. Maysehen kan, in wie ferne die Einrichtung des Gottes-

dienstes in der jetzigen christlichen Kirche und dieAnzahl der Festtage mit der Einrichtung der erstenchristlichen Kirche und mit denen damahls gewöhn-lichen Festtagen übereil, komme, oder »rcht.

1746. demselben anbefohlen; weil viel daran gele-gen

b) Weimar. tliü. Lc.Ick. 'r. X!l. x. 5z»r.

c) l- c. p. 6so.

cc) Sich. davon mir mchrcrn die keipz. fortgts. Samml.

1740. p. yi,

ä) Wclche man in den cirirren gM, 7'. Xl. p.nebk dem känig'. r^escriat an daLSuckholnuscheConsigo-rilii» und biestr Angelegenheit p., » 0 ^. gautz eingerückt,ii»det.