ll. Cap. von dem Gottesdienste.
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vnd Gewalt ertheilete, weil sie aber zieml. weitläuft sten Inhalt der Päbstlichen InöiöUon-Jubel. Bulle
tig ist, so wird sie auch in denen neuern Schriftenwelche wegen dieses Römischen Jubeljahres heraus-kommen sind, nirgends gantz angeführet, ob zwar
bekannt machte, dergleichen auch der Cardinal undErtzbischoffzu Mccheln schon vorher den 8 Oct. 1749durch ein besonderes Mandement gethan hakte, undeinige derselben gedacht haben; wir bemerken allhier'ein gleiches that auch der Vischoff zu Gent in einemnur so viel, daß der Pabst sich in derselben um die Mandement vom »Z- Der. 1749. weil aber der letz-
Ablaßmoral besonders verdient gemacht habe, in, ^ .^ — ^ ..
dem er wichtige Fragen, besonders vom Ablasse, mitfeinem Auöspruche entschieden, über die man vorheronoch nicht einig gewesen, und welche meistens von derWillensmermung des Pabstes abhicngen.
Hiernachst erschien 1.etkcra circolare an die gerin-gern, und an die von demCardinal-VicariozuRomdeputirte Beichtvater, welches Schreiben vom z. Dec.
1749. sich anfängt: krale kscicbe, darinnen der Pabstdie zu anderer Zeit streitig gewesenen und in seinenZ. conlküucioiübu! gehobenen Streit Fragen hinzuthat.
Noch weiter publicirte der Pabst eine lateinischeOonllirution an die abtrünnigen Ordens Vrüder,welche sich anfangt: kaüoris Lrerrii vier;, erc. und174p prillielciu; lanuar. (den i2.Dec.) im ro. Jahreder Regierung des jetzigen Pabstes datirt, und vondem Caräinal kalstonci gleichfalls unterschrieben ist.
Darinnen werden die abtrünnigen Ordens-Brüderebenfalls, nach dem Exempel der vorigen Pabste Vr-dani VUl, Llcmenci; X, tnnocenlii Xil und L^nscjiÄiXUI ermähnet, in den Schoos der Römischcarholischeu Kirche und ein jeder zu seinen verlassenen Or-den, die so vor dem Gcbürge sich befinden, innerhalb4, und und die so über dem Gebürge sich aufhalten,
tere unter andern einige Worte in sein Mandementmit hatte einfljesen lassen, daß man auch vor die-jenigen mit beten solte, welche sich der LcmÜicucionVmZcnicu; annoch wiederfttztcn, damit solche in dengeseegneten Schoos ihrer beleidigten Mutter wiederzurücke kehren machten, so haben wir schon oben beyden Eonstitutions-Streitigkeiten gemeldet, daß der-gleichen Beysatz Jhro Majestatdcr Römischen Kay,serin und Königin, als Beherrscherin der Oestcrcichi-schei, Niederlande, worunter auchGenkgehöret, sehrmißfallen habe, daß sie auch deßwegen einen beson-dern Verweist an den Bischofs von Gcnr ergehenlassen, woraus wir gleichfalls das vornehmste schonoben angeführet haben, und dergleichen Bckanntma-chung der päbstlichen IndictionS - Jubel-Bulle istauch ohne Zweifel noch von vielen, andern, oder auchwohl von allen Bischöffen und Ertzbischöffen derRo-mischen Kirche an ihre Bißthümer und Ertzbißthümergeschehen. Ohnerachtct aber der Pabst auser der all-gemeinen IndictionS Jubel-Bulle, auch noch beson«dere Circularschrciben an alle catholische Fürsten er-gehen lassen,und sie sowohl zur personlichenEinfindungin Rom, als auch zu Ermunterung ihrer Untertha,nen ermähnet; so hat er doch erfahren müssen, daßin einem ganzen Reiche, neml. in Franckreich, von dem
innerhalb 8 Monaten, von Publication dieser Con- allerchristlichsien König so gardie Vekantmachungjei-stitution an, zurückkehren, und wird ihnen in solchem!ner Iubelbulle bIL. untersaget worden. Die Gele,
Falle der Erlaß aller Strafen, welche sonst denen,die von der Römischen Kirche abtrünnig worden, be-stimmet sind, versprochen.
Endlich hat auch der Pabst die Nonnen in Elö-stern, die Einsiedler, Krancke und Gefangene nichtohne Trost und Ablaß wollen seyn lassen, sondern auchdiesen zu gut eine Constrtution, welche sich anfängt:karerna cbarita; cec. den 26. Dec. 1749 bekannt ge-macht. Hierauf liefen Jhro Churfürstl. Durch!,der Hr. Ertzbischoff und Churfürst zu Eöllti, beson-ders als Bischoff zu Osnabrück an die Geistlichendieser seiner Dioeceß durch seinen General Vicanum digungs-Schreiben zuwiderhandelten, wenigstens inlosn. Lpilcnpum klsuiopolitanum ein Franckreich, von schlechter Würkuna gewesen »st.
genheit hierzu soll die Stelle gegeben haben, da un,ter andern in dieser Jubel, Bulle stehet: wir er-mähnen auch und birken in dem Herrn unsereallerliebste Söhne in Christ-, den ecwehlrenRäystr, die Aönige rc. denn da ist dem König inFranckreich besonders zu wieder gewesen, daß er nichtbesonders und ausdrücklich in dieser Jubel - Bullege-nennet worden, welches er doch in dergleichen BullenPl-Xcencliret. Man siehet also hieraus, daß der eif-rige Schluß in der päbstlichen Bulle, und die hefti-ge Drohung wider diejenigen, die feinem Ankün-
Pastoral-Schreiben 2) vom »6. Nov. 1749 zu Os-nabrück datirt, stellen, darinnen man den vornehm.
Es muß auch dem Römischen Hofe sehr anange.nehm gewesen seyn, daß so wenig s"keap-llkastcey) Welche in den cicirten ^Liirp. 668-67Z ganz einge-.ch^ Franz-jeu dieses heilige Jubeljahr zu Rom be-suchet haben.
Wir müssen aber auch nunmehro unsern Lesern einekurze historische Nachricht Mlttheilen, was bey die-sem, in der Remischcatholischen Kirche r7;o. grfty-Kkk kkk kkk z erren
rückt ist
r) Ist gleichfalls 1. c. p. 67z - «78 ganz eingerückt zu-finden Es stehe»» auch alle vorher angeführte pübstlichefüllen »» des t'l'aoclori L 8p>r>ca Viaklltru küllorico-'t kenlogicn äe luhii^o, ^irolerrrm rmü erc. Kam. >750in l ol, p. - -2^.