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Katholische Unterweisungen nach der Weise einer Christenlehre, in welchen, was immer zu der Religionsgeschichte, und den Lehren, Sitten, Sacramenten, Gebethen, Gebräuchen, und Uebungen der Kirche gehöret, insgesammt in einem kurzen Begriffe aus den heiligen Gründen der göttlichen Schrift und Uebergabe deutlich gezeiget wird / aus der französischen Sprache in die lateinische gebracht ... von dem Verfasser und auch Uebersetzer Franciscus Amatus Pouget ... ; aus der lateinischen Sprache in die deutsche übersetzet, und ... vermehrt von einem Priester aus dem Orden des heiligen Benedictus
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7 Kapitel. 22 Absah. 8 Zahl.

A. Die der Apostel (t Br. an den Timoth. 2, l.) fürjede Stände der Kirche, für die geistlichen Vorsteher, fürdie Könige und Fürsten , für die Obrigkeiten, für die grossenHerren und Vögte der Pfarre, für jede Bedürfnisse deschristlichen Volkes, für alle Lebendige und Verstorbene, be-sonders aber für die Pfarrkinder verrichtet haben will. Erempfiehlt alle jene, für welche man bethen muß, und verrich-tet hernach für selbe das Gebeth.

F. Was solle das herumstehende Volk thun, wann die-ses Gebeth öffentlich verrichtet wird?

A. Es solle entweder selbes mit dem Priester bethen, oderauf das Gebeth aufmerken, damit es mit einem recht eifrigenHerzen antworten möge : Amen.

L. Was muß der Pfarrer bey den unter der Messe gewöhtüliehen Verkündungen thun?

A. DiefeVerkündungm geschehen aus wichtigenUrsachen,daß also der Pfarrer sowohl als das Volk jenes, was dabey dieKirche verlanget, nothwendig wissen und erfüllen müssen.

Erstens : Den Pfarrern ist nicht erlaubet bey der Messejenes zu verkünden, was die weltliche Obrigkeit angeht, wennes nicht der Bischof aus einer wichtigen Ursache besonders be-fiehlt. Es ist also nicht erlaubet bey dem pronaum die künfti-gen Uebernahmen der Häuser,Aecker, Gilden, Vergantunaen,und andern dergleichen Dinge zu verkünden, welche nicht vondem Pfarrer, sondern von einem öffentlichen AuSruffer oderGerichtöbedienten, wann der Gottesdienst vollendet ist, undausser dem Einfänge der Pfarrkirche müssen verkündet werden.

Zweytens : Der Pfarrer muß klar und deutlich, nich? inder Eile und ohne genügsame Eröffnung des Mundes, allesverkünden,was zu verkünden ist,damit das Volk alles verstehe.

Drittens : Er muß zugleich vortragen, warum und wiealles sey verkündet worden , was die Kirche von jenen ver-lange, welchen diese Dinge verkündet werden , wie mau derKirche gehorsam seyn müsse, welche diese Verkündungen be-sonders angehen. Um dieses besser zu verstehen lohnet es derMühe da in einem kurzen Begriffe vorzutragen, was die Kir-che bey allen diesen Verkündungen verlange,y Band. E

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