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7 Kapitel. 22 Absah. 8 Zahl.
seil, daß sie unter der Strafe des Kirchenbannes verbundenseyn anzuzeigen, wenn sie etwas von dein wissen , was ihnendurch dieses Verkünden aufgeleget wird zu bezeugen. (Siehin dies. Th. l Abth. 5 Kap. 2b Abs.)
Es muß also der Pfarrer das Volk unterweisen, was die-ses Verkünden sagen wolle, welche vermöge dessen schuldigseyn ein Zeugniß abzulegen , und welche sich rechtmässig ent-halten können ein Zeugniß zu geben.
Es werden die gefällten Kirchenbannssirafen verkündet,damit die Gläubigen wissen mögen, mit welchen sie keine Ge-meinschaft oder Umgang haben sollen , und durch dieses heil-same Mittel die Verbannten zur Besserung gebracht werden.(Sieh in dies. Th. 1 Abth. Z Kap. 2 Abs.)
Es müssen also die Pfarrer dem Volke vortragen , vonwelchen Verbannten es sich absöndern müsse, was durch dieAbsönderung von den Verbannten verstanden werde, wie je-ne , die mit den Verbannten einige Gemeinschaft haben, ge-strafet werden, welche von diesem Gesche ausgenommen seyn.
Endlich werden auch die von dem Papste oder Bischö-fen verliehenen Ablässe verkündet, damit die Gläubigen durchdiese Gütigkeit der Kirche leichter mögen aufgemunteret wer-den eine ernstliche Busse zu wirken.
Es müssen also die Pfarrer dem Volke anzeigen , welcheMeynung die Kirche von dem heilsamen Gebrauche der Ab-lässe habe: und sie müssen auch alles andere erklären , wasich von diesem oben, (Sieh in dies.TH. r Abth. 5 Kap. iy,Lo und 21 Abs.) und zwar weitläuftig gemeldet habe.
(Ich zeige in dein ganzen Verlaufe dieses Buches allesund jedes , was die Christen von allen Dingen wissen müssen.Es können also die Pfarrer aus selbem die Lehren ziehen, wel-che für jede bey dem pronaum gewöhnliche Verkündungenanständig sind.)
F. Welche sind die Pflichten des christlichen Volkes beydiesen Verkündungen ?
A. Damit die Gläubigen dem Verlangen der Kirche da-bey genugthnn, müssen sie iir dem Werke jenes erfüllen, wasdie Kirche zu erfüllen verkünden l-'ßt, nämlich für jene be-
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