1V Kapitel. 2 Absah. L4Z
4. Daß man keinen Ablaß, keine neue Wunderwerkeohne Erlaubniß des Bischofes verkünde»
5. Daß man die Güter der Bruderschaft nicht ver-schwende , sie nicht zu Mahlzeiten oder andern überflüssigenAusgaben verwende; sondern selbe löblich zu guten und nachder Absicht der Bruderschaft eingerichteten Dingen brauche.
Was aber jene angeht, welche sich in die Bruderschafteinschreiben lassen, ist hauptsächlich dieses.
r. Keiner solle sich in eine Bruderschaft als nur aus rei-ner Meynung und guter Absicht einschreiben lassen, und da-bey auf Nichts anderes, als auf die Ehre Gottes, und feinund des Nebenmenschen Seelenheil denken.
2. Deßwegen solle er zuerst betrachten, ob die Absichtder Bruderschaft mit den übrigen Pflichten, zu welchen alleChristen verbunden sind, oder welche einem Stande beson-ders zukommen , zum Beyspiele, einem Hausvater, Haus-mutter, Diener , Magd, Richter:c; oder welche einen je-den allein angehen, zum Beyspiele, die Vermeidung dersündhaften Gelegenheiten , die Schuldigkeit seine Beicht ab-zulegen rc, sich vereinigen lasse; denn, wie ich schon gefagerhabe, die Haltung der Gebothe muß der Beobachtung derRäthe vorgezogen werden , und jener verfehlet sich schändlich,welcher die Gebothe ausser Acht läßt, die Räthe aber sorg-fältig erfüllet. Ein solcher ehret Gott fürwahr nicht.
z. Wer mit solcher Vorsicht in eine von der Kirche gut-geheißene Bruderschaft sich hat einschreiben lassen, der mußnach jenem, was erbaulich ist , trachten und erfüllen , dengeistlichen Vorstehern und Obrigkeiten sich gehorsam erzeigen,die für die Bruderschaft gemachten Satzungen , soviel es sichthun läßt, halten und beobachten , sonst wird er niemals dasZiel der Bruderschaft erreichen. Endlich muß er alle Mis-bräuche meiden, die bey solchen Dingen sich einzuschleichenpflegen.
F. Welche Misbräuche pflegen bey den Bruderschafteneinzuschleichen?
A. Selbe Misbräuche kommen gemeiniglich von demher, weil man die kurz zuvor gegebenen Regeln nicht hält.
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