_ Drittes Buch. _rf?
zogen,^lerropole8,also wurden die daselbstigen Bischöff, ^lerropolica"m genennet. Diese alle hat überstiegen der Exarchus oder Patriarch,welcher Tittel aber erst im e.Jahrhunde, t bekandt, und bißweilenauchanderen,gemeiniglich aber den Bischoffen dieser s.Mche geg.ben wird:
Rom, Constantinopel, Alexandria, Antiochta, Jerusalem.Und weilenRom die erste Wohnung der Röm. Kayseren gewesen,auch lange Zeiteine solche geblieben, ist selbiger Ktrch der Vorsitz unter den Bischoffentmgantzen Röm. Reich gegeben, aber die Bischöffe dieser Kirch sindLurch diesen Vorzug sehr aufgeblasen worden, daß sie sich einer Herr-schafft über die übrigen Bischöffe angemaßet, und sich gerühmet überdie allgemeine Kirch, so vollkvmmnen Gewalt zu haben, als die Kay-fer in weltlichen Sachen gehabt. Endlich haben sie sich auf den Throngeschwungen, von welchem sie dtßmal die Kayser und König der Erdenbeherrschen.. Guilltmannus gibt vor; „es seye unschwer zu erweisen, Derseibi,„daß die Ertz-Bischöffe,in Mchen-Sachen so grossen Gewalt gehabt,^» Ge.„als die?reelr6e8 ?rovinciarum>Kayserl. Statthalter in Wklthandlen^^
(v). Aber der Leser wird in Herr Blondem Buch äs ls ?rimsmLLaS Widersptelfinden ( 2 ). Indessen find die Bischöfe, um daS/ daßfie mehr seyn wollen als ihre Brüder, die übrigen Kirchen-Diener,
Lurch die Bischöff der Haupt-Städten denen sie auch den Vorzug überfich gestatten müßen, mit baarer Müntz bezahlet worden»
ix. Herr Tschudi war in den Gedancken, daß gleich Anfangs itt B.schoffli.HelvetiaBischthümer aufgerichtet worden ^.inder waac zuLausarr-cheSitz innen,und Xeviäunum Lc^uestrium, jetzt Ounum (solle heissen Klon) ge»Helvekia.nennet. 8. In Uechrland: zu Loloma^venricorum,jetzt Wistespurg,und zu Lbroäunum. jetzt Nverdon; in welchem Crayß auch Solothurngelegen. O Im Roraeh,zu Äugst und zu Basel. O.Jm VeragrerLand (Niderwallts) zn O^oäoro.jetzt Martinach. 8. In 5eäuni8,(Oberwallis) zu 8eäunum,das ist:Sitten.Es möchten zwar vor ZeitenBischöffe gewesen seyn, an einigen Orten, an welchen beut zu Tag kei-ne (a) find. Es ist auch aus alten Briefen zuerweifen, daß alle und jedePfarrer,Biftdöff undderftlbigen Gemeinden,Bischrhümer genennetworden (b). Es gründet aber Herr Tschudt seine Meynung aufdie Un-terschriften der Coneiliorum: aus welchen fie doch nicht behauptet wer-den kav. Dann nie Gelehrten, Lurch das LKroäunum, dessen in solchenUnterschriften Meldung geschiehet,nicht Z)mdon,sondern Ambrun in
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(y) »elver.p3Z. If. (r) ä p. 717.7Z0.769. (3) v-ä. eisr. Oct. sävers.Vs-ron. sä r;8. § is. (b) Lciiobln^. sx. LoläsU, ^lemsn.'rom.z. p. 84 ,