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Helvetischer Kirchen-Geschichten
„ _ UnterobgedachtemKönigDiktbrecht, wurden. s4r. zu^Orleansdas i v. Concilium gehalten. Demewohnetenbey 52. Bischöff und El-Daß vierte teste,unter denen waren GramnrattiiS, Bisch! ffzu Wtndtsch, Rustts ,Orieanst- Bischöff zu Sitten/ undloribiux. presb^rer missus a ciomino Ls>iicc>-sche Conci po eiviraris Qenevenlis- ein von dem Herren Btschofsder GmdrGenf/ dahin abgefertigter Elrester. .Diese Vater Verglichen sichÄs Con- r- daß sie alle zu gleicher Zeit Vollen Ostern halten; mit Nahmencilii. "»ach der Anleitung Victoriö,welcher zu selbiger ZeihBischoffzu Ca-„pua gewesen seyn soll.Diese Zeit solle jährlich Lpipbamamm 6ie> am„Erfcheinungs-Fest) angezeiget werden. WannetwasZweifels ent-gehe, so sollen die Ers.B;schöfffich halten räch deren (vielleicht zu«Pabst Vtctoris Zeiten) gemachten Verordnung des Röm. Stuhls.,,Hieraus mag man schließen, daß gleich wie in anderen, also auch in derGallischen Kirchen Leute gewesen,welche sich an die von Pabst Victorebestickte folgendS vom e- sten zu Nicea gehaltenen Conetlio bestätete Zeitder Ostern nicht binden lassen,sondern derGewohnheit der alten Grie«chischen Kirchen nachgelebt, binsegen es andere in gesagter GallischerKtrch mit Victore gehalten, ist also die Öfteren in Gallia zu ungleicherZeit gehalten worden. Dieser Ungleichheit woll-- das iv, zu OrleanSbesacklete Concilium abhelffen. Kau seyn, daß hierauf die Kirchen inFranckreich,eine durchgehek-deGleichheitgehalten.Aber wir werdend.0.6 l o.berichtenchaß die Britanmer sich an das Gutach'cn dieserConci,lii nicht gekehrt, und daß die gelehrten Männer.welche dorther uulanqnach gehaltenem diesem Concilio in Franckreich kommen, ihre Weiseauch in Franckreich lange Zeit bchalten.DiesesConciltum hat demnach„gut befunden,daß alle Gemeinden die 4v.tägtge Fasten auf eine gleiche„Weift halteri,uad daß kein Prü ster, oder 6 o. Tag vor Ostern die«Fasten ankünden solle.Auch solle amSamstaa icdermast fasten, (aus-,,geN 0 ckendie Kranckeg)ni6 »nrüm 6 ie äominico pranäear, allein am„Sonntag solle erlaubt ftya,M tt g-V ahlzett zuhalten „ AuS diesemGebott erhellet sich zwar daß die Christen dieser Zeit gepflegt vor O-
fasten.Die U fach dessen war,theils,daß man dasH.AbendmahlOstern un. an der Ostern gehalten,theils weilen an gedachtem Fest die Neubekehr-sleich ge, ten getauMworden, und diejenigen so im KirchemBann waren, umhalten. Gnad mrdWider. Aufnahm in di-Ktrch angehalten. Auf so wichtigere-
schafft,hat man sich mit Fasten und Batten vorbereitet. Es erhellet sichüber aus eingerücktem Kanone 8 . daß bis auf dieses Concilium, in derGallischen Kirch keine Zeit beft mt gewesen,wie manchen Tag dieFastevor Ostern währen solle. Dahersie vonetlichen früher, von anderen
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