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Helvetischer Kirchen-Geschichten _
N> C. G. RatpertuS ein Mönch zu S.Gallen,daß ein jederBischoffvon Costantzalsobald nach seiner Einweihung persönlich nach Zürrch kommen, sichEin neaer. daselbst im Grossen Münster dem Volck zeigen und eine Meß haltenbonstanki- müssen. Dieses war wie Gutlltmanuus (^) urtheilet,sc memo-scher Br- rabilis Luron'ratis är^umemum; eineAnzeigUNg daß (dikstKirch) VONschoff muß- Alters her in grossem Ansehen gewesen.Es scheinet aber,es seyen diete „ach Ergciuer dieser Versetzung des BtschoffiichenStuhlS nicht wohl zufrie-3 ""^.. den gewesen,und daß sie sich beschwert haben, in vorfallenden Geschäff-Mußdm ten nach Costantz ausser ihres alten Bischthums Kreiß, sich zu verfügen,Ergäueren deßhalben ist ihnen versprochen worden (r), daß fürohin zu ewigen Zei-Gmcht ten,die Einwohner im Ergäu,um Sachen so für das geistliche GerichtUten m gehören, nichtwetter dann nach Windisch in den Flecken ihres LandsWindig gewesenen BifchthumSalten HKUptsitzund MaÜtzatt,zu Recht kom-men sollen, allda solle ihnen der Bischoff selbst oder dessen Anwalt, dasRecht sprechen. Aus einem alten Stisstbüchlein des Clofters Mure, istzu erweisemdaß dieses noch ä.L.iOz6. geübtworden. Lang setzte, o.i>2cr. Und will, es feye dieses Gericht von Windisch nach Lucernver»legt worden, und werde verwaltet durch den daselbst wohnenden Bi-miffari zu stofflichen Comtssarium,dessen Gewalt dtßmahl zwar,neben der StadtLucern/rc. und Landschafft Lucern,allein die freyen Aemter, vor diesem aber, auchUry, Schweitz, Unterwalden und Zugunterworffen gewesen,die aberjetzund eigene Commtffarios haben. Doch gestehet Lang, daß sich die-ses alles aufsein blosses hörsagen, gründe; deßwegen michhierbeynicht verweile,und dem Leser überlasse, was dieser Mann von dem Ge-walt der Commtffarienweitläuffig beybringt, selbst aufzuschlagen.
Man hat hier noch in Obacht zunehmen, daß wann damals dieBischöffe (dann Don Weihbischöffen wußte man gar nichts) gepflegthätten, die Kinder nach heutiger Römischer Weise zufirmen, sie wegender Geistlichen Gerichten keine sonderbaren Reisen thun müssen,son-dern hätten sagen können,sie wollen ihre Beschwerden anhören,wannsie wegen der Firmung zu ihnen kommen werden.
Versetzung Zu gleicher Zeit soll dasAventtsche Bischthum nach Lausannen kom-des Aveatt men seyn.Diese Veränderung ist nach der meistenScrtbente Meynung!^"^'lch-darum geschehen,daß die berühmte Stadt Aventicumso gar verbergetLmckmnen worden, daß sich die Btschöff, nicht mehr daselbst aufhalten können.Dan wellen diese Stadt der Römern bewehrtester Platz in Helvetia ge-
wesen,
sq) Uelvet. x. Z 4 P. (r) 1 'icliuä. Uelvet.Iow. i» x. 756.». Lonk. z>.