Band 
Erster Theil
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268 Helvetischer KirchemGefchtchter i._

m K benTderen jeder auf ein Kistlein, in welchem Reliquien oder Hctttbum«40 seyen,seine Hand legen,und auf alle diese Händ,solle auch derjenige,von

welchem der Eyd genommen wird,seine Hand legen,die Won deSEidsallein nachsprechen, und sagen: er seye so gewiß unschuldig, als gewiß erbitte,daß ihm Gott helsfe, oder dise Hetlthum: Lc sä üias manus, ^uascomprckensss Kader : oder er solle ihn straass-mtn Gegenwart deren we-nigen Versöhnen, welche er bey seiner Hand halte.

Mein der Dem Leser beliebe hier wahrzunehmen, -z.daß die ReichSständ nurumdtßsorgfältig gewesen, daß das lCbrtsten-Volck zu Handhabung desfeyret. göttlichen GesatzeS,den Sonntag feyre.Von anderen Feyrtagen (schonetliche Fest waren, doch in geringer Anzahl,) reden sie nichts. WeilenGotteS Wort, auf welches sie sich beruffe»,von keinen anderen Feyrta-gen des N-Testaments weißt. Sodann aber damals durch etnKirchen-Gebott andere Tag hätten müssen gefeyret werden,wäre solches bey die-sen und dergleichen Anlässen nicht vergessen worden.». Daß mderan-EvdschwurgehencktenEids,Formul,dte aber eigentlich in die folgendenZetten gedö-bey den ret,GotteS und der Reliquien gedacht wird, doch werden sie nicht gleichReliquien. gehalten.DteFornml sagt nicht,als ich bitte,daß mtrGott belffe und rc.sondern Gott oder die Reliquien.Woraus genugsam erhellet;daß manbey dem Eyd in einer anderen Meynung Gottes,und in einer andern derReliquien gedacht.Oder solle man sich wohl eingebildet habe,daß die leb-lose Reliquien den Aufrichtigen schirmen, oder einen Betrüger straffenwerde ? L. Die Abstraffung deren die an eine geistliche Persohn Handangelegt,ist nur leiblich, durch die Oberkett. In folgenden Zeiten hat«an geist-und weltliche Strafen gebraucht. Sihehernach -z.ci.89s.v.Denen,welche einen Oisconum, und denen so einen Mönchen beleidi-gen,werden gleiche Straf« gcdräuet. Woraus zu schließen das beyde,ein Diaconus und ein Mönch,solle er gleich ein Abt gewesen seyn,in eineBeschaffen. Linien gesetzt worden.L. Werden unterscheiden Freye und Leibeigene,hm vcr Die Teutsche Nation wurde unterscheiden in a. Edle, K. Freye, werden, sonst genennet Freyburger.c.Letbeigene,ä.Frevgelassene.Dte vom AdelM«yge. «nd Freyburger nehreten stch ausKriegen,Wein.undFeldbau.D1e Ge-laden« freyten lagen der Kauffmannfchafft ob, von welcher sie denZehendm derGeistlichkeit geben mußten, so wohl als die so mit dem Feldbau umgien-gen,werden in denKonigl.Satzungen sk) vermahnet,durch mildeSttss-tungen,den Weg in Htmel zubereiten. Die Knecht und Leibeigenen er-nchrtenWeib «nd Kinder,auS Handwercken und anderer Hand-Arbeit(c).Die Freyen find unter keinemEdelman gestandk, sondern in Städ-ten

(d) c»xir,lä!,.6. c. rrK. (c) l.ekm« dkr. §pir. t.ib.c, rv.