Band 
Erster Theil
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_ Drittes Buch. _ 269

ten oderFlecken.Genoffen zimltcherFrrvbeit,und waren aufdieEdeüeu-N. C. G.te die vähesten, waren gleich den Edelleuten, befugt,mit ihrer Haab und ^0.Nahrung eigenen Willens zuwalten selbige durch Testament, doch vorden Gang astn, oder in Städten vor Gericht, der Kirchen oder sonst zuüber ebei .Die Leibeigenen wurden (nachdem Carolus die SclavenÜberwunden,und in grosser Anzahl gefangen geführt,) Sclaven genen-net, und schon vorhin in^iöones,daher der Dtensttohm Lidlohn be-namset wird In Alemannien hatte es sehr viel Leibeigene.Dte Ursachdessen,ist droben Dl; 8 9. zusehen. Etliche sind leibeigen worden zurStraf,wegen grober Verbrechen.Sihe vorgehendeSatzung. An-dere haben sich venEdelleuten oder Freyen gutwillig in die Knechtschafftergeben, wann sie sich mit Schulden überhauffet, oder so sie mit hartenOmrikurionen belegt worden,durch die sie Wider solche Beschwerd ge-schirmt worden, aber eine grössere überfich gezogen. Etliche gaben sichund das ihrige an eine Kirch oder Clostervon welchen sie hernach ihre ei-gene Häuser und Güter wtderum, um einen gewissenJabrztns zu Lehenempfangen. Den Gewalt über die Leibeigenen hatte ä. der König.

Solche Knecht waren die 8er v, kiscaiim.von welchen am »52. Bl. et-was zulesen. 8 Die Grafen,Edle,oder Freyburger.Danndie Edelleutegemeinlich in der Irgend den Königl,Hoff bedient,deßwegen sie lviim-üeriaies, Edel-Knecht genennet worden. Nachdem sie des Hofdienstser'affen,haben sie sich in Städt, Flecken, oder auf ihre Adeliche Stam-höfzuwohnen begeben,denselbtgen und ihren Lehengütern abgewartet,oder sind mit neuen Lehengütern vom König begäbet worden. Ein sol-cher Edelknecht solle aufetn oder zwey Roß Besoldung gehabt habe».

Erhielte sich von der Viehzucht und dem Feldbau. So er rc-o. Un-terthanen gehabt, mußte er ein halb Pfund Silber : von r00.Soli-des zur Steur den Armen geben. Deren Leibeigene wurden genenntl^lancipia privarorum. Die dritte Gattung der Leibeigenen, waren 8er-vi Lccleliattici.welche von dem König oder den Grafen einer Kirch oderClostergeschenckt,und Gottshauß-Closter des H. Creutzes-S.PeterS«

Leut genennet worden. Dann wann der König den Edlen, wegen treu-geleisteter Diensten, oder den Kirchen, rc. zu Erhaltung der Btftböf-fen, Kirchendieneren, Closterleuten,Güter verehret,oder aelehnet,gab erihnen zugleichLetbelgene,die den Feld und Ackerbau,zu Fron, ohne Be-soldung verrichten,und die vorhin dem Reich entrichtete Gesell,fürohinsolchen Kirchen abstatten mußten. Etlichen wurde auferlegt, daß siejährlich einer solchen Kirch4.Pftnntng bezahlen (6).

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