Band 
Erster Theil
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Mtersuchmg

Demi von den Zeiten Lonstantinr biß auf La-,

rolum den Grossen / in Helvetischer Äirch geführtenLehr, GotteSdienftliche» Gebrauchen, und Kirchen-

Oilcipliri.

Innhalt.

Helvetische Kirch wachset unter dem Creutz / Heydenthum nimmt gemächlich ab. i.

Durch Mittel der Kayftrn und Könige. Hindernüß von den Kriegen. 2.Satans Vorhaben wider die Helvetische Kirch wird unnütz. Fernere ArbeitberKönigen wider das Heydcnthum. z. L. Durch eiferige Lehrer. 4. Gleich«heit der Ausreutung des Heydenthunis und des Pabstchnms / zur Zeit der Re-formation. ;. Helvetische Kirch geschadiget durch feindliche Überfall. 6.Durch Ketzereyen. 7. Mangel der Helvetischen Kirchen-Geschichtcn. Mön-chischer Schafften Ungewißheit und Unrichtigkeit. 8. Helvetische Kirch hatTeutsche Übersetzungen H Schrifft. s. Predigen aus H. Schlifft, is. H.Schrifft ist ihr einige Regel und Richter in Glaubens.Sachen. HelvetischeKirch verthädigek and behaltet die Grund-Articul der Evangelischen Lehr.i i. Stimmet üderein mit der Reformierten Kirch. Wo die Reformirte Kirchgewesen vor der Reformation. 12. Papisten können ihre Kirch in diesem Al-ter nicht zeigen- Des P. Langen Großsprecherey. iz. Machet unnölhigeUmschweife Bauet auf Sand- Redet spöttlich von den Königen. 14. DieKirch dieses Alters hat von vielen Artickien der heutigen Röm. Kirch nichtsgewußt. 1;. Papisten haben sich der eingeführten Neuerungen nichts zurüh«wen. 16. Ungleichheit in dem alten und heutigen Fasten: I Opfern fürdie Todten z im Crucifix machen, -z Verehrung der Heiligen. 17« DieEin-führung der Bischöffen den Papisten kein Gehülf. Unterscheid der ersten undfolgenden Bischöffen. 18. Die Bischoff.und aufferliche Verwaltung der Kirch/unter der Aufsicht der Lands,Oberkeit. Pabst hat keinen Gewalt in Helveti-scher Kirch. 19 Unterscheid der erben und spätheren Mönchen. Benedickusdessen meiste Uisach. Zwo Ordens Regien in einem Clöster. ^ Clöster den Kö-nigen Unterthan. Kast-Vögt oder Advocati. 20. Galli Lehrjünger haben ausder Art geschlagen, 21. Papisten rühmen sich in obigen Artickien fälschlichder Übereinstimmung mit den alten Christen. Unterscheid zwischen diesen undjenen. 22 Die eingeführten Neuerungen find strafwürdig. Darwider ge-führte Klagden. rz. Erzehlunq solcher Neuerungen aus clu kin. im Vl.24.Und im vn. uns vui. Jahrhundert. 1;. v. Hotkingers falsche Beschul-digung. r6. Aus obigem Bericht gemachter Schluß. Unbefugsame in Re-Wons-Sachen etwas neues einzuführen. 27. Brunnquell dieser Neuerungen.

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