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Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
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lind Vermehrung der Einkünfte. 4Z

gebracht werden muß (§. 16.), und mithin am besten der Gegew-auf den Gewinnst der Unterthanen gegründet wird frägt.

(§. 17.), so muß man vor allen Dingen die Natur lindden Endzweck derjenigen Gegenstände weislich erwe-gen, von welchen bereitestes Vermögen erhoben wer-den soll. Man muß nämlich jeden Gegenstand genauprüfen, ob sein Wesen, Natur und Endzweck verträgt,daß darauf bereitestes Vermögen gegründet werdenkann: denn nicht alle Gegenstände, bey welchen dieUnterthanen gewinnen, sind also beschaffen, daß dar-aus Einkünfte gezogen werden können, weil sonst ent-weder andere Maaßregeln und Absichten zu der Auf-nahme des Nahrungsstandes und der Wohlfahrt desStaats überhaupt gehindert werden würden; oder weildie Sache, mit welcher die Unterthanen Gewinnst er-langen, noch nicht zu solchem Wachsthume und Floregediehen ist, daß sie, so zu reden, unter der Scheeregehalten werden können *). So dürften z. E. die aufZinß außenffiehenden Capitalien, die ausgehenden 1 cm-desproducte, die neu angelegten Commercien, Manu-facturen, Fabriken und Gewerbe, ungeachtet die Unter-thanen dabey gewinnen, dennoch mit keinen Abgabenzum Behufe des bereitesten Vermögens beleget werden,weil sonst die Circulation des Geldes und das Auf-nehmen des Nahrungsstandes ungleich mehr Scha-den dadurch leiden würde, als die wenigen davon fal-lenden Einkünfte vortheilhaftig wären.

*) Es ist ein großer Fehler verschiedener Regierungen,daß sie zwar ganz gerne sehen, wenn neue Manufa-kturen , Fabriken und Gewerbe im Lande angelegetwerden, auch alle andere Unternehmungen zu derAufnahme der Commercien willig befördern, dennochaber zu früh Einkünfte davon ziehen und gleichsamvor der Zeit arndten wollen; wodurch öfters ein sehrhoffnungsvoller Anfang gar bald wieder zernichtetwird. Es lassen sich von dergleichen Anstaltenschwerlich Einkünfte ziehen, wenn sie nicht zu ihrem

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