und Vermehrung der Einkünfte. 49
und ist eö in der That eine unzektige der Wohlfahrtdes Staats gar nicht gemäße Gütigkeit der Regie-rung, wenn sie nicht so viel bereitestes Vermögen grün-det, als die Nutzung des gesummten Vermögens derRepublik auf eine unnachkheilige Art ertragen könnte.Dieses scheint zwar ein Paradoxon zu seyn, und vielewerden glauben, daß die Unterthanen desto glücklicherseyn müßten, je weniger sie von ihrem Gewinnste zumBehufe des bereitesten Vermögens für den Staat ab-zugeben hätten. Allein nichts ist so wahr, als derSaß, den ich hier behaupte. Wenn der Regent we-nig Einkünfte hat, so ist es natürlich, daß er viele heil-same Anstalten zu der Wohlfahrt des Staats unter-lassen muß. Eine solche Beschaffenheit hatte eö mitDeutschland in dem mittlern Zeitalter, wo zwar dieUnterthanen wenig oder gar keine Abgaben, aber auchwenig Sicherheit und noch weniger Nahrung undGewerbe hatten. Wenn auch zu wenig Abgaben ein-I geführet sind, so nehmen dadurch viele Unterthanenj Anlaß, der Neigung zu der Faulheit nachzuhängen,
! indem viele es für eine größere Glückseligkeit haltennicht zu arbeiten, als Vermögen zu erwerben. DieGüter der gesummten Republik werden also nicht sogenutzet, wie es seyn könnte. Ueberdieß kömmt es beyso wenig Abgaben bloß auf die Neigung eines Unter-thanen an, ob er das Ersparte in dem Kasten müßigliegen oder in den Gewerben circuliren lassen will.
! Dahingegen ein weiser Regent und seine Casse gleich-! sam das große Meer ist, in welches ein großer Theilj des baaren Geldes fließt, und welches sich hinwiederum! durch wohl eingerichtete Ausgaben und Regierungs-anstalten über alle Theile des Nahrungsstandes er-gießt, und allenthalben einen blühenden Zustand derGewerbe und die Circulation des Geldes verbreitet.
Lgmeralwissensch. ll TH. D §. Zy.