Buch 
Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft, oder, Systematische Abhandlung aller oeconommischen und Cameralwissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
Entstehung
JPEG-Download
 

Von Grün-dung des be-reitesten Ver-mögens durchdie Regalien,bey welchen dieWohlfahrt desStaatS dertzauMveckist.

50 i. Buch, i. Abth. Von Gründung

§- Z9.

Was nun den vernünftigen Gebrauch derjenigenRechte anbetrifft, die zwar die Direktion gewisser aufdie Wohlfahrt des Staats und die Bequemlichkeitder Unterthanen abzielenden Anstalten zu dem Haupt-zwecke haben, dennoch aber durch einen NebenzweckEinkünfte abwerfen (§. Z2. zz.); so redet die Naturder Sache von selbst, daß man das bereiteste Vermö-gen des Staats solchergestalt darauf gründen müsse,als es die dabey zu dem Hauptzwecke vorwaltendeWohlfahrt des Staats und die Bequemlichkeit derUnterthanen erfordert, so daß die Einkünfte nur derNebenzweck bleiben. Ueberdieß ist solches der erstenGrundregel gemäß, nach welcher das bereiteste Ver-mögen auf eine der Wohlfahrt des StaatS unschäd-liche Art erhoben werden soll. Dennoch müssen dieEinkünfte dabey nicht vernachläßiget werden; und diegrößte Geschicklichkeit eines Cameralisten beruhet inder That darauf, daß er so wohl den Haupt- undNebenzweck solchergestalt mit einander zu verbindenweiß, damit beyde genugsam und vollkommen errei-chet werden. Diese geschickte Verbindung beyderZwecke führet jedoch keine außerordentliche Schwie-rigkeit bey sich, weil sie schon ihrem Wesen nach in ei-nem so genauen Verhältnisse mit einander stehen, daßman keinen von beyden Zwecken zu der Ungebühr er-höhen kann, ohne diesen Zweck selbst zu untergrabenund in der Folge über den Haufen zu stürzen. Wennman z. E- die Zölle außerordentlich hoch setzen wollte;so würde man bald alle Commercien zu Grunde rich-ten, und die Zolleinkünfte würden endlich gleichfallsaufhören. Eben so würde es ergehen, wenn man garkeine Zölle auflegen, oder schlechte Aufsicht dabey ge-brauchen wollte, indem man alsdann viele schädlicheArten von Commercien treiben würde, die den Reich-thum des StaatS nach und nach aus dem Lande zie-hen.